Regione: Vokietija

Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
267 Palaikantis 267 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

267 Palaikantis 267 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2017
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Petent möchte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erreichen.

Priežastis

Momentane Situation  Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I GG)  Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I GG) Soziale Grundsicherung entspricht nicht dem Gedanken, denn es:  greift in Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ein  bevormundet die Lebensgestaltung strenge Vorschriften für Feststellung der Bedürftigkeit  nur geringes Vermögen erlaubt  kein Anspruch auf Urlaub  Verlassen des Wohnortes ist maximal für 3 Wochen im Jahr möglich  muss genehmigt werden - Etablierung einer Ethik der Erwerbsarbeit um jeden Preis als zentrales Interventionsziel - Das bedingungslose Grundeinkommen  regelmäßiges monatliches Einkommen  unabhängig von Erwerbstätigkeit  menschenwürdiges Dasein  Teilnahme am öffentlichen Leben  steht jedem Menschen zu  ist ein individuell garantiertes Recht von der Geburt bis zum Tod  ist unabhängig von familiären oder partnerschaftlichen Bindungen  und von Einkommens- und Vermögensverhältnissen  sowie der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

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žinios

  • Pet 3-19-11-8200-001276 Reformvorschläge in der
    Sozialversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
    erreichen.

    Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass insbesondere aus der Verpflichtung des
    Schutzes und der Achtung der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes folge,
    dass der Staat zu sozialem Handeln aufgefordert sei. Das derzeitige System der
    sozialen Grundsicherung entspreche nicht diesem Gebot und greife zudem in die
    Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ein, in dem die Lebensgestaltung bevormundet
    werde.... toliau

diskusijos

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