Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Sozialabgaben auch auf Kapitaleinkünfte von natürlichen Personen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
87 Unterstützende 87 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

87 Unterstützende 87 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Sozialabgaben auch auf Kapitaleinkünfte von natürlichen Personen gezahlt werden.

Begründung

Aufgrund des Sozialstaatsprinzips sowohl als auch aufgrund des Grundsatzes gem. Art. 14 Abs. 1 GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ sollten Kapitaleinkünfte (arbeitsfreie Einkommen) direkt an der Finanzierung des Sozialstaats beteiligt werden.Die höchsten Einkommen wurden und werden stets nicht durch Arbeit generiert, sondern durch das Anlegen von Kapital (Aktien, Immobilien, Derivate, etc.). Daher ist es nur gerechtfertigt, dass die viel höheren arbeitsfreien Einkommen mit Sozialabgaben belegt werden. Hierfür müssten zudem speziellere und höhere Beitragsbemessungsgrenzen eingeführt werden.So bleibt der Sozialstaat langfristig finanzierbar.Zudem können Kapiteleinkünfte nie ohne den Arbeitseinsatz Dritter erzielt werden. Es scheint daher nur folgerichtig und angebracht, dass Kapiteleinkünfte wenn sie ausschließlich aus der Arbeit Dritter generiert werden können, gleichzeitig auch die Risiken der Arbeit Dritter mitabdecken.Die Forderung des Art. 14 Abs. 2 GG wurde zu lange von der Politik ignoriert, nur hierdurch konnte es zu der immensen Vermögensungleichheit in Deutschland kommen. Sie muss endlich durch entsprechende Gesetze und Maßnahmen umgesetzt und behoben werden, ansonsten drohen erneut ähnliche Krisenjahre und Katastrophen wie am Ende der Weimarer Republik.

Link zur Petition

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