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Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Teilnahme und Stimmrecht für Vertreter aus Alten- und Krankenpflege im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das dem Gemeinsamen Bundesausschuss zukünftig auch Vertreter aus der Alten- und Krankenpflege als feste Mitglieder angehören und stimmberechtigt sind.

Perustelut

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium im Gesundheitswesen Deutschlands. Er entscheidet rechtsverbindlich für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland.Die Menschen in der BRD werden immer älter und viele der älteren Mitbürger bedürfen der Hilfe zugelassener ambulanter Pflegedienste oder stationären Einrichtungen. Über die Leistungen, die hier erbracht und den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden dürfen, befindet der Gemeinsame Bundesausschuss.Ständige Mitglieder des Bundesausschusses sind Vertreter des gesetzlichen KrankenkassenVertreter der Kassenärztlichen BundesverbandesVertreter des Zahnärztlichen BundesverbandesVertreter der Deutschen KrankenhausgesellschaftUnd es gibt Patientenvertreter die beratend teilnehmen, aber kein Stimmrecht besitzen.Meiner Meinung nach, sollte auch die Pflege über die hier ja ständig entschieden wird, Vertreter stellen müssen. Es gibt ja einige Dachverbände wie zum Beispiel den VDAB (Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe), die hierfür geeignet wären.Meines Erachtens ist diese Vertretung dringend erforderlich, um die Interessen der Alten- und Pflegebedürftigen Menschen hier wahrzunehmen.

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Uutiset

  • Pet 2-18-15-8200-046749 Reformvorschläge
    in der Sozialversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass dem Gemeinsamen Bundesausschuss zukünftig
    auch Vertreter aus der Alten- und Krankenpflege als feste Mitglieder angehören und
    stimmberechtigt sind.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Menschen in der Bundesrepublik
    Deutschland werden immer älter und viele der älteren Mitbürger bedürfen der Pflege.
    Daher sollte auch die Pflege, über die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
    entschieden wird, Vertreter stellen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags... enemmän

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