Regelmäßige Einsichtnahme von Gläubigern in die Bearbeitung des Insolvenzvorganges durch Insolvenzverwalter

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass Gläubiger in Insolvenzverfahren in regelmäßigen Abständen Einsicht in die Bearbeitung des Insolvenzvorgangs durch den Insolvenzverwalter erhalten.

Begründung

Bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens haben die Gläubiger keinen Anspruch auf Einsicht in das Insolvenzverfahren.Um die Arbeit des Insolvenzverwalters überprüfen zu können, sollte Ihnen ein eigenes Akteneinsichtsrecht gegeben werden, die Vorgänge entweder- in den Räumen des Insolvenzverwalters überprüfen zu lassen oder- die Unterlagen beim Insolvenzgericht einsehen zu können oder- durch einen Rechtsanwalt einsehen zu lassen, der sich die Akten in seine Kanzlei senden lassen kann, um bei Fehlern rechtzeitig Korrekturen beantragen zu können.

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