Region: Nuremberg
Civil rights

Regelung der Zulässigkeit personellen Nacktseins in Nürnbergs Öffentlichkeit

Petitioner not public
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Oberbürgermeister Marcus König
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  1. Launched 2021
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Regelung der Zulässigkeit personellen Nacktseins in Nürnbergs Öffentlichkeit

In Nürnberg soll der Tatbestand des personellen Nacktseins, Verweilens, Verkehrens und Aufhaltens in öffentlichem Raum oder Einrichtungen beim Vorliegen unbekleideter Personenaufmachung  wie folgt geregelt sein:

In öffentlichen Grünanlagen (Parks, Wälder etc), die u.a. zur Naherholung bestimmt sind, Freiluftbereichen (Wiesen) von öffentlichen Badeeinrichtungen, Straßen und Plätzen soll es für jedermann zulässig sein, dort in jeder Örtlichkeit sich aufzuhalten, zu passieren und zu verweilen, ohne hierbei insoweit bekleidet zu sein als Teile von Torso, Dammregion, Gesäß und Genitalien von Kleidung bedeckt bzw. uneinsehbar für andere sind. 

Ausgenommen von solcher Zulässigkeit sollen sein: Besondere Einrichtungen/Anlagen für kindliches Spiel (Spielplätze) und Toilettenanlagen,

Handhabungen des Nacktseins, die andere allgemeiner Anschauung nach eine sexuell-masturbative Handlung erkennen lassen können oder die öffentliche Sauberkeit erheblich gefährden.

Reason

Zweck solcher Regelung bzw. Zulässigkeitenänderung ist die Förderung der Beseitigung überkommener Gesetzmoral zur menschlichen Nacktheit (demokratisch-libertäre Aufklärung), 

Schaffung nötiger lebbarer Möglichkeit zur freien Persönlichkeitsentfaltung, welche das öffentliche Nacktsein herzugeben vermag, sowie die Förderung der gesundheitlichen Wohlfahrt der Einwohner durch Vergrößerung des Raumangebots für erbauliche Nacktkultivation an der Freiluft.

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»HINWEIS«

Bezielte Petitionseingabe beim Oberbürgermeister besitzt nicht Gesetzgebungskompetenz, ist jedoch unerlässliche Stimulierung des öffentlichen Diskurses im Vorfeld der Initiierung eines gesetzgebenden Bürgerentscheids.

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