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Regelungen zur Altersrente - Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2016
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Altersrente für besonders langjährige Versicherte (abschlagsfreie Rente mit 63) wieder abzuschaffen.

Selgitus

  1. Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte ist äußerst unsozial. Es gibt keinen gerechten Grund, zwei 63 Jährige, die die selbe Anzahl an Entgeltpunkten erwirtschaftet haben, bei der Rente unterschiedlich gut zu stellen, nur weil einer der Beiden 45 Jahre rentenversicherungspflichtig war, während der andere „nur“ 43 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, weil er z.B. noch 2 Jahre länger die Schule besucht hat. 2. Für den Beitrag zur Versicherungsgemeinschaft, spielt es überhaupt keine Rolle, in wie vielen Jahren die Entgeltpunkte gesammelt wurden.3. Der seinerzeit vorgeschobene Grund, dass Berufsgruppen wie Dachdecker oder Gerüstbauer, die nicht über den 63. Geburtstag hinaus in ihrem Beruf arbeiten könnten, durch die abschlagsfreie Rente mit 63 besser gestellt werden müssten, wurde von den aktuellen Zahlen widerlegt. Gemäß Focus 29/2016 Seite 42 sind unter den 480 000 Menschen in Deutschland die abschlagsfreie Rente mit 63 beziehen weder Gerüstbauer noch Dachdecker.4. Das Geld wäre besser und gerechter in eine Rente wegen Erwerbsminderung investiert, die ihren Namen verdient und die betroffenen Rentner nicht in die Altersarmut abrutschen ließe.

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uudised

  • Pet 3-18-11-8222-034831

    Regelungen zur Altersrente


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Altersrente für besonders langjährig
    Versicherte (abschlagsfreie Rente mit 63) wieder abgeschafft wird.
    Der Petent führt aus, dass es seiner Auffassung nach keinen gerechten Grund dafür
    gebe, zwei 63-jährige Versicherte, die dieselbe Anzahl an Entgeltpunkten
    erwirtschaftet haben, bei der Rente für besonders langjährig Versicherte
    unterschiedlich zu behandeln. Während der eine Versicherte,... Edasi

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