Région: Allemagne
Dialogue

Regelungen zur Altersrente - Ausweitung der Regelungen zur 45-jährigen Wartezeit für den Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
79 Soutien 79 en Allemagne

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  1. Lancé 2014
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  3. Soumis
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Ausweitung der Anspruchsvoraussetzung zur Anrechnung der BeitragszeitenDer deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch bei Aufgabe eines betrieblichen Teilbereichs eines Unternehmens hieraus resultierende Zeiten eines Arbeitslosengeldbezuges innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn für den Bezug einer abschlagsfreien Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr anerkannt werden.

Raison

Die Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe ist häufig nicht allein der Grund von Entlassungen des Arbeitnehmers. Oft ist es gerade die Aufgabe von einem oder mehreren Teilbereichen, die zu betriebsbedingten Kündigungen führen. Gelingt es dann nicht den Arbeitnehmer in anderen Unternehmensteilen weiter zu beschäftigen, führt es ebenfalls zur, durch den Arbeitnehmer unverschuldeten Arbeitslosigkeit. Auch diese Situation darf sich nicht nachteilig bei der anrechenbaren Beitragszeit für den Arbeitnehmer auswirken.

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Actualités

  • Pet 3-18-11-8222-010419 Regelungen zur Altersrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass auch bei Aufgabe eines betrieblichen Teilbereichs
    eines Unternehmens hieraus resultierende Zeiten eines Arbeitslosengeldbezuges
    innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn für den Bezug einer
    abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63.
    Lebensjahr anerkannt werden.

    Als Begründung des Anliegens wird angeführt, dass die Insolvenz oder die vollständige
    Geschäftsaufgabe häufig nicht allein der Grund sei, die... plus loin

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