Regione: Vokietija
Dialogas

Regelungen zur Altersrente - Ausweitung der Regelungen zur 45-jährigen Wartezeit für den Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
79 Palaikantis 79 in Vokietija

Rinkimas baigtas

79 Palaikantis 79 in Vokietija

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2014
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Ausweitung der Anspruchsvoraussetzung zur Anrechnung der BeitragszeitenDer deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch bei Aufgabe eines betrieblichen Teilbereichs eines Unternehmens hieraus resultierende Zeiten eines Arbeitslosengeldbezuges innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn für den Bezug einer abschlagsfreien Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr anerkannt werden.

Priežastis

Die Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe ist häufig nicht allein der Grund von Entlassungen des Arbeitnehmers. Oft ist es gerade die Aufgabe von einem oder mehreren Teilbereichen, die zu betriebsbedingten Kündigungen führen. Gelingt es dann nicht den Arbeitnehmer in anderen Unternehmensteilen weiter zu beschäftigen, führt es ebenfalls zur, durch den Arbeitnehmer unverschuldeten Arbeitslosigkeit. Auch diese Situation darf sich nicht nachteilig bei der anrechenbaren Beitragszeit für den Arbeitnehmer auswirken.

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žinios

  • Pet 3-18-11-8222-010419 Regelungen zur Altersrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass auch bei Aufgabe eines betrieblichen Teilbereichs
    eines Unternehmens hieraus resultierende Zeiten eines Arbeitslosengeldbezuges
    innerhalb der letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn für den Bezug einer
    abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63.
    Lebensjahr anerkannt werden.

    Als Begründung des Anliegens wird angeführt, dass die Insolvenz oder die vollständige
    Geschäftsaufgabe häufig nicht allein der Grund sei, die... toliau

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