Regione: Germania

Reisebedarf im Sinne der Ausnahmeregelungen des Ladenschlussgesetzes

La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Supporto 16 in Germania

Raccolta voti terminata

16 Supporto 16 in Germania

Raccolta voti terminata

  1. Iniziato luglio 2022
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo con il destinatario
  5. Decisione

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Inoltro

Der Deutsche Bundestag möge klarstellen das Alkohol (und andere Suchtmittel) enthaltende Produkte, deren Konsum nicht mit dem Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vereinbar sind, kein Reisebedarf im Sinne der Ausnahmeregelungen des Ladenschlussgesetz sind.

Motivazioni:

Für vom Alkohol abhängige Menschen und andere Suchtpatienten ist die Einsicht, dass sie abhängig sind, der erste notwendige Schritt zur Genesung von der Sucht. Wenn der Suchtstoff im Wege des Missbrauchs des Reisebedarfsverkauf 24/7 verfügbar ist, dann muss die betreffende Person erst finanziell ruiniert sein, bevor sie die Chance hat, Einsicht in die eigene Abhängigkeit im Wege von Einzugserscheinungen zu gewinnen, weil der Suchtstoff ja sonst jederzeit via Taxifahrt oder vergleichbarem Transport zugänglich ist. Das verlängert nur unnötig die toxische Einwirkung des Alkohol auf den Betroffenen und das Leiden von Angehörigen."Suchtmittel enthaltende Produkte, deren Konsum nicht mit dem Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vereinbar sind" ist in Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis zu sehen, sollte dieser wie Alkohol handelbar werden.

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora