Bölge : Almanya

Reisebedarf im Sinne der Ausnahmeregelungen des Ladenschlussgesetzes

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Başladı Temmuz 2022
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge klarstellen das Alkohol (und andere Suchtmittel) enthaltende Produkte, deren Konsum nicht mit dem Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vereinbar sind, kein Reisebedarf im Sinne der Ausnahmeregelungen des Ladenschlussgesetz sind.

Gerekçe

Für vom Alkohol abhängige Menschen und andere Suchtpatienten ist die Einsicht, dass sie abhängig sind, der erste notwendige Schritt zur Genesung von der Sucht. Wenn der Suchtstoff im Wege des Missbrauchs des Reisebedarfsverkauf 24/7 verfügbar ist, dann muss die betreffende Person erst finanziell ruiniert sein, bevor sie die Chance hat, Einsicht in die eigene Abhängigkeit im Wege von Einzugserscheinungen zu gewinnen, weil der Suchtstoff ja sonst jederzeit via Taxifahrt oder vergleichbarem Transport zugänglich ist. Das verlängert nur unnötig die toxische Einwirkung des Alkohol auf den Betroffenen und das Leiden von Angehörigen."Suchtmittel enthaltende Produkte, deren Konsum nicht mit dem Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vereinbar sind" ist in Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis zu sehen, sollte dieser wie Alkohol handelbar werden.

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