Région: Allemagne

Reisevertragsrecht - Schutz des Reisenden bei Flugänderungen in der Reisebranche

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
127 Soutien 127 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

127 Soutien 127 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird ein besserer Schutz der Verbraucher vor Flugänderungen der Reisebranche gefordert.

Raison

Nach Buchungen einer Pauschalreise mit entsprechenden Flügen kommt es immer wieder vor, dass der Reiseveranstalter bzw die Fluggesellschaft einen "Nonstop" Flug umändert und einen oder mehrere Zwischenstops einlegt. Der Verbraucher erhält diese Mitteilung wenige Tage vor Reiseantritt, so dass eine Umbuchung nur in seltenen Fällen möglich ist. Aus einem 3 Stundenflug wird mit 1 Zwischenstop oft ein 7 Stunden- oder mehr Flug.Entschädigung des Reisenden bei Zwischenstopps, obwohl Nonstop Flüge gebucht warenDer Reisende hat keine Möglichkeit laut AGB des Veranstalters, zu stornieren oder umzubuchen.Dies stellt einen erheblichen Mangel des Verbrauchers dar.

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Actualités

  • Pet 4-17-07-4013-044051

    Reisevertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird ein besserer Schutz der Verbraucher vor Flugänderungen der
    Reisebranche gefordert.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es fehle an einer
    Entschädigungspflicht zugunsten von Reisenden in Fällen, in denen der
    Reiseveranstalter trotz Buchung eines Nonstop-Fluges eine Flugverbindung zur
    Verfügung stellt, die Zwischenlandungen enthält. Es komme immer wieder vor, dass
    der Verbraucher eine entsprechende Mitteilung... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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