O peticionário não entregou a petição.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
der Bundestag möge beschließen, Unterkünfte, die von Asylsuchenden genutzt wurden und nun leer stehen, vom 01.11.2019 bis 31.03. 2020 für Obdachlose zugänglich zu machen. Darüber hinaus möge beschlossen werden, dass ein Haustier keinen Hinderungsgrund darstellt und seinen Halter begleiten darf.
Razões
Nach "Wir schaffen das!" wurden bundesweit Unterkünfte für Asylsuchende bis auf Kommunalebene auf verschiedenen Wegen möglich gemacht. Durch rückläufige Zahlen der adressierten Nutznießer stehen diese leer, sind aber bezahlt und zum Teil vertraglich an eine Laufzeit gebunden.
Wir "Steuerzahler" haben insofern eine ungenutzte Infrastruktur und deren Verwaltung/Bewirtschaftung bereits bezahlt. Davon sollte zumindest "irgendjemand" nutznießen. Haustiere, - idR ein Hund - und die einzige "Bezugsperson" des Obdachlosen, müssen ebenso selbstverständlich bei Herrchen oder Frauchen bleiben dürfen.
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Petition wurde nicht eingereicht
A 14/12/2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debate
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