La petizione è indirizzata a:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
der Bundestag möge beschließen, Unterkünfte, die von Asylsuchenden genutzt wurden und nun leer stehen, vom 01.11.2019 bis 31.03. 2020 für Obdachlose zugänglich zu machen. Darüber hinaus möge beschlossen werden, dass ein Haustier keinen Hinderungsgrund darstellt und seinen Halter begleiten darf.
Motivazioni:
Nach "Wir schaffen das!" wurden bundesweit Unterkünfte für Asylsuchende bis auf Kommunalebene auf verschiedenen Wegen möglich gemacht. Durch rückläufige Zahlen der adressierten Nutznießer stehen diese leer, sind aber bezahlt und zum Teil vertraglich an eine Laufzeit gebunden.
Wir "Steuerzahler" haben insofern eine ungenutzte Infrastruktur und deren Verwaltung/Bewirtschaftung bereits bezahlt. Davon sollte zumindest "irgendjemand" nutznießen. Haustiere, - idR ein Hund - und die einzige "Bezugsperson" des Obdachlosen, müssen ebenso selbstverständlich bei Herrchen oder Frauchen bleiben dürfen.