Petition richtet sich an:
Bayerischer Landtag
Völlig sinnlose Angriffe und Gewalt gegen Rettungskräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienst, THW und andere sind mittlerweile an der Tagesordnung. Nur selten werden Täter gefasst und wenn, dann nicht bestraft bzw. nur mit einem Bußgeld abgemahnt.
Mit dieser Petition möchte ich den Bayerischen Landtag auffordern, hier umgehend Abhilfe zu schaffen. Dies soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
- Angriffe auf Rettungskräfte sind kein Kavaliersdelikt und auch keine Ordnungswidrigkeit. Dies muss eine Straftat werden, die mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es sollen Strafen ausgesprochen werden können, die dem Täter den Wert von meist ehrenamtlichen Rettungskräften darlegen. Dies könnte z.B. eine Bewährungsauflage sein, die vorsieht, dass sich ein Täter einen gewissen Zeitraum in einer Hilfsorganisation engagiert - und dies zwar zur vollen Zufriedenheit der Hilfsorganisation. Andernfalls droht erneut eine Strafe. Soweit die Tätlichkeiten im Straßenverkehr passieren, wäre auch ein Fahrverbot ein geeignetes Mittel zur Abschreckung!
- Die Stärkung des Ehrenamtes durch Förderung der Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber, steuerliche Vergünstigungen (z.B. Fahrtkosten und Aufwandsersatz, etc.)
Begründung
Feuerwehr und Rettungswesen funktionieren in Bayern überwiegend ehrenamtlich. Diese "Helfer in der Not" machen neben ihrem Beruf in ihrer Freizeit Ausbildungen, Übungen, Einsätze, Sicherheitswachen und vieles mehr. Und dies ohne Bezahlung. Sich dafür dann auch noch beschimpfen oder gar angreifen lassen müssen, ist unerträglich und darf gesellschaftlich nicht länger geduldet werden!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Begründung
Jeder kennt die Situationen, in denen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und andere Einsatzkräfte - egal, ob beruflich oder ehrenamtlich - Hilfe und Unterstützung leisten. Sie stellen häufig ihre eigenen Bedürfnisse und die ihrer Familien hintan, um diese Notsituationen zu bewältigen und zu meistern. Werden sie hierbei angegriffen, beschimpft, beleidigt, bedroht oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert, so ist das respektlos und ein mutwilliger Angriff auf die Gesellschaft. So ein Verhalten darf und kann nicht weiter ohne Bestrafung geduldet werden. Die Sicherstellung der Hilfeleistung und der Schutz der Hilfskräfte sollten an oberster Stelle stehen.