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Të drejtat e qytetarit

Richterwahl auf Zeit durchs Volk!

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Bundestag und alle Landtage
480 Mbështetëse

Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

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Kërkuesi nuk e ka paraqitur peticionin.

  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Z.Z. werden Richter von der legislatividentischen Exekutive (Justizminister MdL) bestellt. Das ist ein verfassungshochverräterischer Mehrfachverstoß gegen die Gebote der Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG. Auch die rechtsprechende Staatsgewalt geht vom Volke aus.

arsye

Die nicht volkslegitimierten Richter können kein GG-gemäßes Recht erkennen, denn es ist denkgesetzwidrig, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe. Jeder kann in die Fänge der Justiz geraten und muß daher ein Interesse daran haben, dort rechtserkenntnisfähige Richter vorzufinden.

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lajm

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Antrag auf Verfassungsänderung im Bund und in den Ländern:
    Bund:
    Neu zu fassen sind:
    Art. 95(2) GG: Richter dieser Gerichte werden in persönlicher Mehrheitswahl für vier Jahre unmittelbar vom Volk gewählt.

    Art. 97(1) GG: Richter sind von der vollziehenden Gewalt unabhängig und nur dem Recht und dem Gesetz unterworfen.

    Ersatzlos zu streichen sind:
    Art. 97(2) und 98(4) GG

    Länder:
    In den Landesverfassungen sind entsprechende Regelungen zu treffen, z.B. in Thüringen:
    Art. 78(1) LV streiche: „und die Richter“

    Art. 79(2) LV ersatzlos streichen

    Art. 86(2) LV neu fassen wie Art. 97(1) GG neu: Richter sind von der vollziehenden Gewalt unabhängig und nur dem Recht und dem Gesetz unterworfen.

    Art. 89(2) LV neu fassen wie Art.... më tutje

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    vielen Dank für Ihre Unterstützung meiner Bittschrift. Die verfassungswidrige Richterbestellung durch die Exekutive ist leider noch nicht beseitigt. Ich verfolge das Vorhaben weiter und bitte Sie, dies auch zu tun. Wichtig erscheint mir, bei möglichst vielen ein Bewußtsein für diesen gemeinschädlichen Zustand der Justiz zu wecken. Die Argumente für die einzig verfassungsmäßige Richterwahl auf Zeit durchs Volk habe ich in einer zehnseitigen Stellungnahme zusammengefaßt, die ich jedem gerne zur Verfügung stellen möchte.
    Mit freundlichen Grüßen Claus Plantiko,
    Claus.Plantiko@googlemail.com

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Die kann nur der Souverän (das ist das Volk) selbst, unabhängige Richter berufen, wenn es die BRD-Vertreter, nicht mehr können, da Sie weisungsbebunden sind und keine unabhängige Rechtsprechung mehr äußern, sondern Willkür, gegen das eigen Volk unterstützen

Jeden Richter im Wege der Urwahl zu bestimmen und alle paar Jahre auszutauschen,würde die Justiz bestenfalls noch mehr zur Beute der großen Parteien machen als dies sowieso schon der Fall ist, schlimmstenfalls im Chaos enden. Gute Juristen würden sich das in keinem der beiden Fälle noch antun. Dubios sind auch die Motive des Initiators dieser Petition: Claus Plantiko ist ein rechtsextremer Lokalpolitiker und Ex-Anwalt, dem wegen Geisteskrankheit und als "Gefahr für die Rechtspflege" vom Bundesgerichtshof die Anwaltszulassung entzogen wurde.

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