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Rüstung Nürnbergs öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Sicherheit mit delinquenzrepellenten Reizgasanlagen
Nürnbergs Stadtbetriebe ( z.B. Wasserwerke), Feuerwehren, Spitäler, Polizeistationen und übrige daseinsvorsorgliche und sicherheitsbietende Einrichtungen sollen in einbruchs- und raubüberfallsempfindlichen Örtlichkeiten (Arsenale, Lager, Garagen, etc.) alsbald durch fortwährende Rüstung mit solchen baulichen Sicherheitsanlagen versehen sein, die im Ereignis von Einbruch/unbefugten Zutritts in zu schützenden Räumlichkeiten automatisch und raumlufteinnehmend repellentes Reizgas freisetzen.
Uzasadnienie
Zweck solcher Repellenten ist der nötige und hinreichende Schutz genannter Anlagen vor delinquenten Übergriffigkeiten.
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