S 18/145 - Erweiterung der Auswohnrechte in Kaisenhäusern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1.024 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.024 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Petition „Auswohnrecht in Kaisenhäusern“

Der Bremer Senat möge beschließen, die Beschränkungen des Wohnrechts in sogenannten Kaisenhäusern aufzuheben und das Bewohnen dieser Häuser grundsätzlich zu genehmigen. Zudem möge der Senat beschließen, diese Genehmigung auch rückwirkend geltend zu machen.

Begründung:

A) Art. 14 der Verfassung Bremens:

Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruches zu fördern.

B) In der Zentralen Fachstelle Wohnen in Bremen hat sich die Zahl jener Menschen, die sich wohnungslos meldeten, von 2010 auf 2011 um elf Prozent erhöht.

C)Fehlen derzeit rund 1000 Wohnungen in Bremen, so könnten es in fünf Jahren schon über 3000 sein, lt. einer Studie des Pestel-Instituts aus Hannover. Diese Wohnungen fehlen überwiegend im unteren Preissegment.

D) Die Kosten eines etwaigen Hausabbruches von der Anfahrt der Unternehmen incl. Baufahrzeuge, dem Abbruch selbst, der Entsorgung u. Einlagerung sowie die der Verwaltung haben die Steuerzahler zu leisten.

E) Leerstehende Kaisenhäuser, die nicht sofort abgerissen werden, bilden ein hohes Sicherheitsrisiko nicht nur für spielende Kinder.

F) Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, müssten diese etwaigen Hausabrisse in zeitnahen Abständen erfolgen. Bei mehreren hundert (650 Kaisenbewohner2002) Kaisenhäusern wäre dies eine unverhältnismäßige Belastung der Steuerzahler.

G) Zur Angemessenheit bzgl. Art. 14 der Verfassung Bremens:

Verhältnismäßig ist eine Maßnahme wie das Verbot in Kaisenhäusern zu wohnen nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme vorzunehmen. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen.

Ein leerstehendes oder auch zum Abriss bestimmtes und bewohnbares Haus bietet weder dem Land, der Stadt, noch der Gesellschaft oder der Gemeinschaft einen Vorteil, vor allem, wenn auf dem Grundstück, auf dem dieses Haus steht, nichts neues zum Vorteil der Gemeinschaft entstehen soll.

H)Auch sollten hier Art.1 (Würde), Art.14 (Eigentum- u. Erbrecht) und Art.20 (Souverän) GG eine höhere Priorität haben, als das sog. „Auswohnrecht“. Hier sollte der Bürger - das Individuum - die vorrangige Definitionshoheit über die Angemessenheit seines Wohnens behalten, da es seinen eigenen individuellen Lebensentwurf betrifft.

Hier gilt es auch, dass schutzwürdige Vertrauen der Bremer Bürger zu wahren.

Auch von daher ist diese Petition von hohem öffentlichen Interesse.

Aus diesem Grunde sollte die Aufhebung der Beschränkung auch rückwirkende Geltung haben, um bereits benachteiligten Menschen eine Rückkehr zu ihrem Lebensentwurf zu ermöglichen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.01.2013
Sammlung endet: 08.03.2013
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 24 vom 15. Januar 2014

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
    Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/145

    Gegenstand:
    Auswohnrecht in Kaisenhäusern

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Beschränkungen des W ohnrechts in den so genannten Kaisenhäusern aufzuheben
    und das Bewohnen dieser Häuser grundsätzlich - auch rückwirkend - zu genehmigen. Zur Begründung führt
    er aus, die Bremische Landesverfassung gewährleiste jedem Bewohner ein Recht auf eine angemessene
    Wohnung. In Bremen fehlten W ohnungen, gerade im unteren Preissegment. Der Abriss der Kaisenhäuser
    verursache hohe Kosten für die Steuerzahler. Deshalb sei es sinnvoll, die Wohnnutzung zuzulassen. Im
    Übrigen stellten Leerstände von Kaisenhäusern, die nicht sofort abgerissen werden, ein hohes
    Sicherheitsrisiko dar. Es gelte, das schutzwürdige Vertrauen der Bürgeri nnen und Bürger zu wahren, die auf
    den Bestand ihrer Häuser vertraut hätten. Die Petition wird von 1.024 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
    unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss 1.300 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

    In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird das Thema kontrovers diskutiert. Einerseits wird
    darauf hingewiesen, dass Häuser in Kleingartengebieten nicht zu W ohnzwecken benutzt werden dürfen.
    Nach dem zweiten W eltkrieg seien aus der Not heraus Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Die
    Wohnnutzung sei allerdings nie legalisiert worden. Deshalb hätten die Bewohner auch nicht auf den weiteren
    Bestand vertrauen dürfen. Würde man die Wohnnutzung legalisieren, führe dies zu einer unplanmäßigen
    Bebauung der Klei ngartengebiete. Andererseits wird hervorgehoben, dass es heutzutage schwierig sei, mit
    geringem Einkommen die Kosten des W ohnens zu finanzieren. Deshalb sollte aus sozialen Gründen das
    Auswohnen der Kaisenhäuser erweitert werden. Die Regelungen für die Ber einigung der Kleingartengebiete
    seien unsozial. Sie berücksichtigten die Situation der Familienangehörigen von auswohnberechtigten
    Personen nicht. Mit der Bereinigung werde wertvoller Wohnraum zerstört und Eigentum vernichtet, das
    teilweise das Lebenswerk einer gesamten Familie darstelle. Außerdem würden die geräumten Häuser
    verfallen. Die betroffenen Gärten würden verwildern. Bewohnte Gebäude in Kleingartengebieten erfüllten
    eine Schutzfunktion, weil es weniger Parzelleneinbrüche gebe. Außerdem seien die K aisenhäuser ein Stück
    Bremer Stadtgeschichte.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
    Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der
    öffentlic hen Beratung seiner Petition mündlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
    Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Momentan gibt es in Bremen noch ca. 1.000 Kaisenhäuser. Allerdings haben viele davon durch spätere Um-
    und Erweiterungsbauten ihre Identität als ursprünglich auf 30 m² Grundfläche begrenzte Kaisenhäuser
    verloren. Die Häuser befinden sich in Außenbereichs -bzw. Kleingartengebieten.

    Eine Legalisierung auf der Grundlage des Bauplanungsrecht s ist nicht möglich. Eine Bauleitplanung, die nur
    dem Interesse einer Legalisierung illegaler Gebäude dienen soll, ist aus bauungsplanungsrechtlichen
    Gründen unzulässig. Dies gilt sowohl für festgesetzte Dauerkleingartengebiete als auch für Außenbereiche.
    Wollte man einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellen, ist zu berücksichtigen, dass es rechtlich nicht
    möglich ist, neue Baugebiete so auszuweisen, dass zum einen am Außenbereichscharakter der
    Dauerkleingartengebiete festgehalten wird und gleichzeitig d ie vorhandene Wohnnutzung in den
    Kaisenhäusern durch parzellenscharfe Festsetzungen von Wohngebietsinseln abgesichert wird. Man könnte
    allenfalls für das Kleingartengebiet insgesamt oder zumindest für einen großflächigen Bereich ein
    Wohngebiet festsetzen. Es ist aber nicht zulässig, in einem Bebauungsplan Wohngebäude, Lauben und
    landwirtschaftliche Gebäude nebeneinander als zulässige Bebauung festzusetzen. Außerdem müsste im
    Plangebiet die Erschließung gesichert sein. Zur weiteren Begründung wird auf die um fangreiche
    Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr Bezug genommen, die dem Petenten bekannt ist.

    Abschließend sei erwähnt, dass die Stadtbürgerschaft die Situation der Kaisen-Bewohner mehrfach intensiv
    diskutiert hat. In ihrer Sitzung am 12. März 2013 hat sie den Senat aufgefordert, das Konzept zum Umgang
    mit Wohnnutzungen und strittigen Bauten in Kleingartengebieten zur Vermeidung unbilliger Härten zu
    überarbeiten. Dabei sollen auch die Belange der Familienangehörigen und Lebenspartnerinnen
    beziehungsweise Lebenspartner auswohnberechtigter Personen stärkere Berücksichtigung finden als bisher.
    Bis der Bericht vorliegt ist der Senat gehalten, keine Abrisse von bewohnten Behelfsheimen vorzunehmen.

    Begründung (PDF)

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