S 18/71 - Schaffung einer fußläufigen Verbindung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

138 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

138 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Direkter Zugang vom und zur Haltestelle Robert-Koch-Straße

Um den lange geplanten direkten Zugang vom und zur Haltestelle Robert-Koch-Straße herstellen zu können, benötigt die Stadtgemeinde Bremen die Rückgabe des Flurstücks 65/3 zwischen "Minna-Bahnson-Weg" und "Im Arster Felde" aus Privatbesitz.

Dieses Grundstück (ca. 150 qm) bzw. Flurstück 65/3 war seit über 40 Jahren geplant und im Besitz der Stadt. Es wurde von Mitarbeitern des Bauamtes an eine private Familie überschrieben bzw. verschenkt und somit der Zugang von und zur Haltestelle gesperrt.

Wir bitten Sie sich dieser Angelegenheit zu widmen, um der Arstener, Kattenescher und Kattenturmer Bevölkerung den Zugang zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

S. El-Seoud

N. El-Seoud

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.05.2012
Sammlung endet: 02.07.2012
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) vom 13. Februar 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 18/71

    Gegenstand:
    Schaffung einer Wegeverbindung

    Begründung:
    Die Petenten setzen sich dafür ein, dass ein direkter Zugang vom Minna- Bahnson-Weg zur Haltestelle
    Robert -Koch- Straße geschaffen wird. Sie tragen vor, die Stadtgemeinde Bremen habe seinerzeit
    rechtswi drig auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet. Deshalb könne die
    Negativbescheinigung auch jetzt noch zurückgenommen werden. Die Petition wird von 138
    Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zum Vorbringen der Petenten mehrere Stellungnahmen des Senators für
    Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
    das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Nach wie vor ist planerisches Ziel der Stadtgemeinde Bremen, die im Bebauungsplan festgesetzte
    Wegeverbindung zu schaffen. Momentan ist das jedoch nicht möglich, weil sich die dafür
    erforderlichen Grundstücke zu ei nem großen Teil im Privatbesitz befinden.

    Vor einigen Jahren wurde versehentlich versäumt, das gemeindliche Vorkaufsrecht für ein Teilstück
    des Weges auszuüben. Aufgrund des von den Petenten geäußerten Korruptionsvorwurfs hat die
    Antikorruptionsstelle den Sachverhalt nochmals überprüft. Es ergaben sich keine verlässlichen
    Anhaltspunkte für eine Unrechtsvereinbarung, wie sie die Petenten in ihrer Stellungnahme dargelegt
    haben.

    Die Nichtwahrnehmung des Vorkaufsrechts ist nicht auf vorsätzliches Handeln von
    Behördenmitarbeitern zurückzuführen. Ein Widerruf oder eine Rücknahme des Negativzeugnisses ist
    nach § 28 Abs. 1 S. 4 BauGB ausgeschlossen.

    Begründung (PDF)

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