Region: Bremen
 

S 19/153 - Parkmarkierungen in der Holsteiner Straße

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1 Underskrifter

Petitionen blev trukket tilbage af indehaveren af petitionen

1 Underskrifter

Petitionen blev trukket tilbage af indehaveren af petitionen

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,

Andragendet er rettet til: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Alle Anwohner-/AnliegerInnen fordern das Parken oder das Anbringen von Parkmarkierungen in der Holsteiner Straße - Richtung Hohweg!

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Oplysninger om petitionen

Andragende startet: 12.09.2016
Indsamlingen slutter: 25.10.2016
Region: Bremen
Kategori:  

Nyheder

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 33 vom 30. November 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/153

    Gegenstand:
    Parkmarkierung in der Holsteiner Straße

    Begründung:
    Die Petentin fordert das Parken in der Holsteiner Straße in Richtung Hohweg zu
    ermöglichen. Darüber hinaus beschwert sich die Petentin über das hohe
    Verkehrsaufkommen, insbesondere von LKWs, über Geschwindigkeitsverstöße, die
    Linienführung der Linie 20 der BSAG und die in der Holsteiner Straße gelegene
    Bushaltestelle.

    Die Petition wird von 1 Mitzeichnerin unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen des
    Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und des Senators für Inneres eingeholt sowie
    eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr
    Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann dem Anliegen der Petentin nicht entsprechen. Der Senator
    für Umwelt, Bau und Verkehr hat dem Ausschuss nachvollziehbar dargelegt, dass die
    rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Parkens in der
    Holsteiner Straße nicht vorliegen. Ein dauerhaftes Parken auf der Fahrbahn würde zu
    einer Behinderung des Verkehrs führen; die bisherige Fahrbahnbreite wird benötigt, um
    eine Begegnung von breiteren Fahrzeugen und Bussen zu ermöglichen. Das
    aufgesetzte Parken auf dem Radweg kann nicht ermöglicht werden, da der
    Aufbau/Untergrund nicht tragfähig ist. Die Bordsteinkanten sind sowohl für die Reifen
    der Fahrzeuge als auch für den Unterboden zu hoch. Aus diesem Grund ist die
    ursprünglich erfolgte Anordnung des Parkens auf der einen Seite der Holsteiner Straße
    - laut Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehr in der öffentlichen Beratung -
    schließlich wieder zurückgenommen worden.
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Holsteiner Straße eine Erschließungs- und
    Hauptverkehrsstraße ist. Nach einer Untersuchung des Amtes für Straßen und Verkehr
    liegt das Verkehrsaufkommen in der Holsteiner Straße am unteren Ende der Skala für
    entsprechende Straßen.

    Der Ausschuss hat Verständnis für den Unmut der Petentin über den knappen Parkraum.
    Er gibt allerdings zu bedenken, dass Stellplätze im öffentlichen Raum sich als Privileg
    darstellen, das nicht in allen Straßenräumen Platz findet. Die Straßenfunktion muss zur
    Erschließung und als Hauptverkehrsstraße erhalten bleiben, da die anschließenden
    Wohnstraßen ansonsten nicht mehr erreichbar wären. Die aktuellen Gegebenheiten
    beruhen zudem auf einem Betriebsplan, der nach diversen Abstimmungsgesprächen
    zwischen dem Amt für Straßen und Verkehr und dem Beirat Walle umgesetzt worden
    ist. In der Folge wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet, die
    Bushaltestelle erhalten, ebenso wie die Halte- und Parkverbote und das LKW-
    Fahrverbot in Richtung Hohweg. Bezüglich der LKW ist ferner anzumerken, dass die
    Durchfahrt unter der Eisenbahnbrücke zwischen Holsteiner Straße und Hohweg
    untersagt ist, um Schleichverkehre in das Gewerbegebiet nördlich der Bahn über den
    Osterfeuerberger Ring zu unterbinden. Die Linienführung der Linie 20 sieht der
    Ausschuss als notwendig zur Stärkung der Erreichbarkeit und Erschließung des
    Wohnquartiers an.

    Soweit die Petentin Geschwindigkeitsverstöße moniert, ist seitens des Ausschusses
    festzuhalten, dass eine Auswertung des Verkehrsunfalllagebildes durch die Polizei
    Bremen keinen Unfall im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit aufzeigt. Der
    Ausschuss begrüßt jedoch, dass seitens der Polizei verstärkt
    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen stattfinden, um eventuelle Ausweich- und
    Schleichverkehre durch LKWs zu unterbinden und der Senator für Inneres angekündigt
    hat, die Verkehrsentwicklung weiterhin im Auge zu behalten und gezielte
    Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen. Für weitergehende Maßnahmen sieht
    der Ausschuss derzeit keine Notwendigkeit.

    Begründung (PDF)

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