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De petitie is afgesloten
Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Feuerwerke als öffentliches Ärgernis
Es gab Zeiten, da wurde zu besonderen Anlässen ein Feuerwerk veranstaltet. Grundsätzlich eine schöne Angelegenheit. Mittlerweile ist es chic zu jeder privaten Feier eines zu veranstalten. Ich habe das Vergnügen an jedem Wochenende, auch ungewollt, an mindestens zweien teilzunehmen. Es ist nicht witzig, mitten in der Nacht dadurch geweckt zu werden. Hinzu kommt noch, dass ich als Hundebesitzer, mir jedes Jahr für Silvester Gedanken mache, wie ich meinen Hund davor schützen kann, der dann ebenfalls nachts vor Angst die Nachbarn aus dem Schlaf bellt - nicht auch an den Wochenenden verreisen kann und m. E. auch ein Recht auf ungestörten Schlaf habe. Ich kann mir vorstellen, dass ich nicht die Einzige bin, die sich davon gestört fühlt und frage mich in diesem Zusammenhang, wieweit das private Interesse dem öffentlichen Recht vorgeht.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit ein lautloses Feuerwerk zu veranstalten, ansonsten möchte ich mich dafür einsetzen, dass die Genehmigungen des Gewerbeaufsichtsamtes entsprechend beschränkt werden.
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Petitie gestart:
01-09-2015
De petitie eindigt:
13-10-2015
Regio:
Bremen
Categorie:
Nieuws
-
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 16 vom 10. Februar 2017
Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr.: S 19/19
Gegenstand:
Genehmigung von Feuerwerken
Begründung:
Die Petentin beschwert sich über die Vielzahl der privaten Feuerwerke. Dadurch würden Menschen und Tiere
insbesondere nachts beeinträchtigt. Sie fordert eine Beschränkung durch das Gewerbeaufsichtsamt. Die
Petition wird von fünf Mitzeichnerinnen und Mitz eichnern unterstützt.
Der Ausschuss hat zu dem Anliegen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für W issenschaft
Gesundheit und Verbraucherschutz sowie... verder
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