S 19/19 - Genehmigung von Feuerwerken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

5 Unterstützende 5 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

10.02.2017, 01:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 16 vom 10. Februar 2017

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/19

Gegenstand:
Genehmigung von Feuerwerken

Begründung:
Die Petentin beschwert sich über die Vielzahl der privaten Feuerwerke. Dadurch würden Menschen und Tiere
insbesondere nachts beeinträchtigt. Sie fordert eine Beschränkung durch das Gewerbeaufsichtsamt. Die
Petition wird von fünf Mitzeichnerinnen und Mitz eichnern unterstützt.

Der Ausschuss hat zu dem Anliegen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für W issenschaft
Gesundheit und Verbraucherschutz sowie des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Nach dem
Sprengstoffgesetz gibt es für die Zulässigkeit eines Feuerwerks zwei Möglichkeiten, nämlich einerseits die
Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt und andererseits das Abbrennen eines Feuer werks von
Erlaubnis - oder Befähigungsscheininhabern. Letztere sind Personen, die über eine dauerhafte Genehmigung
verfügen und das Feuerwerken lediglich noch anzeigen müssen. Eine strengere Genehmigungspraxis durch
das Gewerbeaufsichtsamt in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass die Anzahl der genehmigten
Feuerwerke gesunken ist und die Anzahl der von Genehmigungsinhabern abgebrannten Feuerwerke
zugenommen hat. Es besteht daher die Vermutung, dass Privatpersonen verstärkt auf gewerbliche
Dienstleister z urückgreifen. Auf die Anzahl der Feuerwerke von Erlaubnisinhabern kann das
Gewerbeaufsichtsamt kein Einfluss nehmen. Es versucht aber über Gespräche auf eine sozialverträgliche
Praxis hinzuwirken. Zudem unterliegt das Sprengstoffrecht einer Überarbeitung.

Begründung (PDF)


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