S 19/202 - Erhalt der Platanen am Neustädter Deich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1.068 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.068 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

für die Bürgerinitiative Platanen am Deich

Petition für den Erhalt der 133 stadtökologisch wertvollen, stadtbildprägenden Platanen am Neustädter Deich (sog. Stadtstrecke).

Auf Grundlage des Generalplans Küstenschutz soll der Neustädter Deich (Stadtstrecke) von Beck´s bis zum Rote Kreuzkrankenhaus, auf einer Länge von ca. 1,8 km erhöht bzw. die Standsicherheit u.die Stabilität des Deiches verbessert werden. Im Rahmen der Planungen zu dem Projekt wurde vom Deichverband 2015 eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der verschiedene Varianten zum Deichbauprojekt entwickelt und erörtert werden. Und obwohl es in der Machbarkeitsstudie Varianten gibt, die den Erhalt eines Großteils der 133 mächtigen und stadtökologisch wertvollen Platanen auf weiter Strecke ermöglichen, beabsichtigt die Baubehörde eine Variante (sog. Vorzugsvariante) durchzudrücken, die die Fällung der Bäume vorsieht.

DIE FÄLLUNG der 133 PLATANEN ist NICHT NOTWENDIG, um den HOCHWASSERSCHUTZ in der Neustadt ZU GEWÄHRLEISTEN. Dies lässt sich unmissverständlich der oben erwähnten Machbarkeitsstudie entnehmen! Ebenso gehen die offiziellen Baumgutachten des Deichverbandes von einer Lebenserwartung der Platanen von mindestens 50-60 WEITEREN JAHREN aus. Davon will man im Hause Lohse allerdings nichts mehr wissen. Aber dem Bauressort und Stadtplanern geht es offensichtlich in erster Linie nicht um den Hochwasserschutz, sondern der Neustädter Deich soll ohne Rücksicht auf den wertvollen Baumbestand, stadtplanerisch völlig übertrieben umgestaltet werden.

Der Hochwasserschutz in Bremen dient dem Bauressort dazu, die stadtplanerischen Ambitionen des Innenstadtkonzeptes „Bremen Innenstadt 2025“ zu verwirklich. In diesem Stadtplanungskonzept wird die Alte Neustadt dem Innenstadtbereich zugeschlagen und soll stadtplanerisch erschlossen und „aufgewertet„ werden. Dem stehen die 133 Platanen, im wahrsten Sinne des Wortes, offensichtlich im Wege. Mit dem Kahlschlag von Beck´s bis zum Rote Kreuzkrankenhaus soll eine breite Uferpromenade (ca über. 6 Meter breit), ähnlich wie an der Schlachte, verwirklicht werden. Das dies auf Kosten des stadtökologisch wertvollen Baumbestandes und damit der Lebensqualität und Gesundheit der Bremer Bürger geschieht, wird wider besseres Wissen in Kauf genommen. Von den höheren Kosten von ca. 2 Mill. Euro, die bei Umsetzung der „Kahlschlagvariante“ zusätzlich für den Bremer Haushalt anfallen würden, ganz zu schweigen. Der stadtökologische Schaden würde zusätzlich noch einmal ca. 10 Millionen Euro betragen. DIE PLATANEN gilt als ungemein ROBUSTER, LEBENSSTARKER, auch LUFTVERSCHMUTZUNG TROTZENDER, INDUSTRIEFESTER Baum. Das unterscheidet die Platane von vielen anderen Bäumen, die unter den dort auftretenden Umweltbelastungen stark leiden würden und sich eventuell nicht „Baumgerecht„ entwickeln könnten.

Auch dass die von vom Bauressort geplante Kahlschlagvariante und damit alle prämierten Wettbewerbsbeiträge zur Umgestaltung des Neustädter Deiches dem Bundesnaturschutzgesetz widersprechen, wird vom Bauressort ignoriert. Das Bundesgesetz besagt aus gutem Grunde, dass Bauprojekte so umzusetzen sind, dass sie den geringstmöglichen Schaden in der Natur anrichten. Entweder ist dies dem von Senator Lohse geführten Bauressort nicht bekannt oder es besteht die Absicht, sich darüber hinwegzusetzen.

Wie oben beschrieben, gibt es Varianten, die den Erhalt des Baumbestandes auf dem Deich zumindest bis unterhalb des Wehres ermöglichen und ebenfalls eine breite Uferpromenade (4 Meter) vorsehen. Oberhalb des Wehres sollten Alternativvarianten, die ebenfalls den Erhalt des Baumbestands ermöglichen, entwickelt werden.

Die Baubehörde behauptet, dass ein Großteil der Platanen unter dem Massaria-Pilz leiden würde und sowieso bald gefällt werden müssten bzw. durch die Baumaßnahme nicht lange überleben würden. Diese Behauptung steht im Widerspruch zum offiziellen Baumgutachten, dem zu entnehmen ist: „Grundsätzlich wird aber auch bei einer dauerhaften und kostenintensiven Pflege ein Erhalt der meisten Platanen unter den vorgenannten baulichen Bedingungen über einen langfristigen Zeitraum für möglich gehalten.„(BG 2015)

Außerdem ist festzustellen, dass der Massaria-Pilz nur durch eine Laboruntersuchung sicher festgestellt werden kann, welche bis heute nicht erfolgt ist. Ob die Bäume überhaupt daran erkrank sind kann daher nicht einmal mit Sicherheit gesagt werden.

Außerdem würde ein Befall einiger Bäume keineswegs den Tod der Platanen bedeuten! ZWEI weitere RENOMMIERTE BAUMSACHVERSTÄNDIGE haben der BÜRGERINNENINITIATIVE Platanen am Deich BESTÄTIGT, dass ein möglicher Befall einiger Platanen mit dem Massariapilz bei der geplanten Baumaßnahme zu vernachlässigen ist und DASS SCHNITTE an den richtigen STELLEN die ERKRANKUNG REDUZIEREN könnten.

Unsere BürgerInneninitiative (BI) Platanen am Deich wendet sich mit dieser Petition an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich konstruktiv gegen den rigiden und als alternativlos dargestellten Kahlschlag am Neustädter Deich und damit für eine Bewahrung unserer stadtökologischen Lebensgrundlagen in Bremen einsetzen möchten.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.02.2017
Sammlung endet: 23.03.2017
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 12. vom 6. November 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/202
    S 19/206
    S 19/210
    S 19/226
    S 19/400
    S 20/3

    Gegenstand: Erhalt der Platanen am Neustädter Deich

    Begründung:
    Die Petitionen fordern den Erhalt der 136 Platanen am Neustädter Deich. Die Deichstrecke entlang
    des linken Weserufers soll auf 1,8 km erhöht werden, um den Hochwasserschutz an die gestiegenen
    Hochwasserrisiken anzupassen. Die Platanen stehen auf der Deichkrone.

    Nach Auffassung der Petentinnen und Petenten ist für die Anpassung der Deiche die Fällung der
    Platanen entgegen der derzeitigen Planung nicht erforderlich. Die Platanen seien für die Luftqualität
    in der Neustadt unverzichtbar, da sie aufgrund ihrer Blätterstruktur sehr viel Feinstaub aus der Luft
    filterten. Auch sei die Beseitigung der Bäume für eine sichere Erhöhung des Deiches nicht
    erforderlich. Vielmehr gäben sie dem Deich aufgrund ihrer Wurzelstruktur Halt. Die Gefahr eines
    Windbruches sei nicht gegeben, wie schon die Tatsache zeige, dass bislang trotz vieler Stürme
    keine der Platanen, die noch eine Lebenserwartung von 50-60 Jahren hätten, umgestürzt sei. Schon
    2015 habe eine Machbarkeitsstudie des Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer
    Varianten der Deicherhöhung aufgezeigt, die den Erhalt der Platanen vorgesehen hätten.

    Die Petition S 19/202 wurde veröffentlicht und wird von 1.068 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern
    unterstützt. Auch die Petition S 19/226 wird als öffentliche Petition von 53 Mitzeichnerinnen und
    Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu den Petitionen Stellungnahmen des seinerzeitigen Senators für
    Umwelt, Bau und Verkehr sowie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung
    und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hat er die Petitionen in zwei Terminen öffentlich beraten.
    Dabei hatten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
    wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeit, den Petitionen zum Erfolg zu verhelfen. Auch wenn
    der Erhalt der Bäume als aktiver Klimaschutz wünschenswert ist, so darf dieser zu keiner Lösung
    führen, die bei der Deichsicherheit ein Risiko darstellen könnte.

    Für den Umbau der Deichanlagen bedarf es nach dem bremischen Wassergesetz eines
    Planfeststellungsverfahrens, in dem neben den Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit
    die Möglichkeit zur Äußerung erhält. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig oder
    sofort vollziehbar ist, darf mit Baumaßnahmen begonnen werden. Dies wird frühestens 2024 der Fall
    sein.

    Vorbereitet wird das Verfahren zur Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen an der Stadt strecke
    bereits seit mehreren Jahren. Im Jahr 2016 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Im April 2020
    legte der bremische Deichverband am linken Weserufer eine Fortschreibung der Planung vor. Diese
    erfolgte auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie aus 2016, der aus dem
    Bürgerbeteiligungsprozess hervorgegangenen Deichcharta sowie dem im öffentlichen
    Realisierungswettbewerb siegreichen Planungsentwurf. Dabei wurde im Wesentlichen der
    siegreiche Planungsentwurf planerisch bis auf das Bearbeitungsniveau der Varianten der
    Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2016 ausgearbeitet und die Nutzwertanalyse als technisches und
    wirtschaftliches Vergleichsverfahren auf alle nun vorliegenden Lösungsvorschläge angewendet.
    Diese Studie wird zurzeit durch das zuständige Fachressort geprüft.

    Die Arbeiten zur Studie wurden kontinuierlich durch eine interdisziplinär besetzte Lenkungs-
    beziehungsweise Projektgruppe begleitet. Über den Sachstand wurde in mehreren Sitzungen der
    zuständigen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft
    sowie in der Sitzung des Beirats Neustadt informiert. Als nächster Planungsschritt ist die Erstellung
    der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ab 2021 vorgesehen. Dabei werden durch Fachplaner
    eine Vielzahl von technischen Aspekten vertiefend ausgearbeitet. Außerdem sollen weitere für den
    Genehmigungsantrag erforderliche Fachgutachten erstellt werden.

    Ohne dem Planfeststellungsverfahren vorgreifen zu wollen, ergibt sich nach Auffassung des
    Petitionsausschusses aus den vorliegenden Studien, dass der Erhalt der Platanen mit den
    Anforderungen des Küstenschutzes nicht vereinbar ist. Die Bäume stehen auf dem Deich und
    wurzeln nach Feststellung zweier Gutachten von 2012 und 2015 mit einer stark dimensionierten
    Hauptwurzel von circa 30 cm Durchmesser steil nach unten. Zudem sind mindestens 55 Platanen
    vom Massaria-Pilz befallen. Dies schwächt die betroffenen Bäume, wobei es nach Auffassung des
    Ausschusses gar nicht entscheidend ist, in welchem Umfange dies tatsächlich zur Totholzbildung
    führt. Jedenfalls erhöht es das Risiko, dass bei einem Sturm die Platanen dem Winddruck nicht mehr
    gewachsen sind. Das Argument, dass bislang noch kein Baum durch Sturm zu Schaden gekommen
    sei, überzeugt dabei den Ausschuss nicht, da es aufgrund des Klimawandels nach allen
    Auffassungen in der Zukunft zu stärkeren und häufigeren Sturmereignissen kommen wird. Weiter ist
    zu beachten, dass selbst bei einem Erhalt der Bäume aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse
    auf der Stadtstrecke - Bebauung auf der einen Seite, Weser auf der anderen Seite - die erforderliche
    Hochwasserschutzwand in den Kronenraum der Bäume gesetzt werden muss, was mit einem
    radikalen Rückschnitt verbunden wäre. Der Ausschuss ist überzeugt, dass die damit zwangsläufig
    verbundene Schwächung der Bäume das Windfallrisiko weiter erhöht.

    Ein weiteres Risiko besteht darin, dass durch den Bau der Hochwasserschutzwand Staunässe
    entsteht, die die Wurzeln der Platanen angreift. Der Vorschlag der Petentinnen und Petenten, durch
    eine Drainage diese Staunässe abzuführen, ist, wie der seinerzeitige Senator für Umwelt, Bau und
    Verkehr, darlegt, nicht praktikabel. Neben dem erforderlichen Personalaufwand müsste die Drainage
    alle fünf bis sechs Jahre erneuert werden, was nach Auffassung des Ausschusses ein nicht
    realisierbarer Aufwand wäre.

    Schließlich spricht auch die von den Petentinnen und Petenten zitierte Machbarkeitsstudie des
    Bremischen Deichverbandes am linken Weserufer nicht für eine Bauvariante, bei der die Bäume
    erhalten bleiben könnten. Der Deichverband hat in dieser Studie in den drei Deichabschnitten jeweils
    gesondert eine Bauvariante mit Erhalt der Platanen geprüft. Für den Abschnitt 1 (Eisenbahnbücke
    bis Bürgermeister-Smidt-Brücke) und den Abschnitt 2 (Bürgermeister-Smidt-Brücke bis Wilhelm-
    Kaisen-Brücke) kommt er zu dem Ergebnis, dass eine Deicherhöhung unter Fällung aller Platanen
    und entsprechenden Neupflanzungen den Vorzug erhalten müsse. Lediglich in dem Bereich
    oberhalb des Wehrs in Abschnitt 2 sei es möglich, von den dort vorhandenen Bäumen die jüngeren
    Bäume, die erst etwa 30 Jahre alt seien, zu erhalten. Im Abschnitt 3, der den Bereich Wilhelm-
    Kaisen-Brücke bis Piepe umfasst, sei eine Variante mit Baumerhalt überhaupt nicht möglich. Der
    Deichverband verwirft also in der zitierten Machbarkeitsstudie die von ihm geprüften Bauvarianten
    mit Baumerhalt.

    Der Ausschuss teilt die Besorgnis der Petentinnen und Petenten um die Platanen, die das Stadtbild
    an der betroffenen Deichstrecke wesentlich prägen. Er sieht allerdings auch das oben beschriebene
    Risiko, das mit einer Deicherhöhung bei gleichzeitigem Erhalt der Platanen verbunden ist.
    Angesichts der geographischen Lage der Neustadt, die bei einem Deichbruch eine fast vollständige
    Überflutung bedeuten würde, kann der Ausschuss nur dafür plädieren, die risikoärmste Variante, die
    leider eine Fällung der Bäume bedeutet, vorzuziehen. Dabei geht der Ausschuss davon aus, dass
    sofern sich im weiteren Verfahren herausstellt, dass einzelne Bäume erhalten werden können, dies
    auch geschehen wird. Im Übrigen soll nach den gegenwärtigen Planungen der Wiederherstellung
    der prägenden Baumkulisse durch Pflanzung von etwa 140 neuen Bäumen direkt vor Ort sowie
    weiteren Kompensationsmaßnahmen angemessen Rechnung getragen werden.

    Begründung (PDF)

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