S 19/217 - Verbesserung der Kinderbetreuung in Bremen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

19 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

19 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Petition zur Verbesserung der Kinderbetreuung in Bremen

Ich bin Vater eines im März 2016 geborenen Kindes. Sowohl ich als auch meine Frau sind voll-zeitig angestellt tätig. Wir haben unser Kind im September 2016 für den März 2017 bei Kita-Bremen und bei unserem Wunschkindergarten per Einschreiben angemeldet und keine Rückmeldung erhalten. Daraufhin hat meine Frau ihre Elternzeit erst einmal von März 2017 auf Ende September 2017 verlängert. Dann haben wir am „ordnungsgemäßen“ Vergabeverfahren teilgenommen und immerhin einen Teilzeitplatz für 3 Tage á 8 Stunden erhalten.

Daraus folgt, da ich der Besserverdienende bin, für meine Frau ein „Quasiarbeitsverbot“ für mehr als 40% der regulären Arbeitszeit.

Es gibt lediglich eine Betreuungsstätte der städtischen Eigenbetriebe Kita-Bremen in unserer Nähe, die Kinder unter drei betreut. Diese hat eine maximale Öffnungszeit von 7-17 Uhr. Unser Wunschkindergarten kann von 6 – 21:15betreuen, wenn entsprechender Bedarf für mindestens drei Kinder gleichzeitig angemeldet wird.

Ich, ebenso wie meine Frau arbeiten als Angestellte der Stadt Bremen im Krankenhaus. Unsere Arbeitszeit beginnt meist um 7 Uhr und endet um 15:30 Uhr. Leider haben wir auch oft zu anderen Zeiten Dienst.

Laut des Vertrages unseres Kindergartens ist ein Vollzeitbetreuung zu verstehen als Betreuung für 40 Stunden pro Woche, also maximal 8 Std. am Tag.

Ich fasse kurz zusammen: Die Stadt Bremen bietet Arbeitsplätze mit Arbeitszeiten an, zu denen es keine Kinderbetreuung gibt. Die Stadt Bremen denkt, man könne 40 Std. die Woche arbeiten, wenn ein Kind 40 Std. betreut wird. Das gesetzliche Gebot für den Staat eine Kinderbetreuung für Kinder arbeitender Menschen zu gewährleisten um diesen zu ermöglichen ihrer Arbeit nachzugehen wird nicht erfüllt.

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass die bisherigen Betreuungsangebote völlig unzureichend sind und in keinster Weise den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden. Sie möge beschließen, dass eine Diskussion über pädagogische Konzepte und eine Entwicklung solcher Konzepte ohne die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Einrichtungen für die Erziehungsberechtigten nicht möglich oder wenig sinnvoll ist. Sie möge beschließen, dass der derzeitige Zustand eine qualitative wie quantitative Katastrophe ist und dringend der radikalen Verbesserung bedarf.

Sie möge deshalb weiter beschließen, dass voll-zeitige Kinderbetreuung in den Zeiten von 5 Uhr bis 21 Uhr und täglich für 10 Stunden gewährleistet sein muss. Nur dann können Schichtarbeiter (wie z.B. Krankenschwestern, Altenpflegerinnen, Ärztinnen, Polizistinnen, usw.) ihrer Arbeit voll-zeitig nachgehen und sind nicht mehr völlig auf selbstgestrickte Individualmodelle angewiesen.

Weiter möge sie beschließen, dass ein Kind ein Jahr alt wird, wenn es ein Jahr alt wird und nicht erst im darauf folgenden September. Daraus folgt, das Kinder zu jedem Zeitpunkt des Jahres in Einrichtungen aufgenommen werden müssen.

Sie möge beschließen, dass den Eltern, denen kein Platz für die Betreuung ihrer Kinder angeboten werden kann, die Finanzierung einer privat organisierten Betreuung oder der Verdienstausfall (zum Beispiel als Steuererlass) vollständig ersetzt wird.

Sie möge zur Kenntnis nehmen, dass die Kosten durch Steuerausfall wegen Arbeitszeiteinschränkungen erheblich sind und die Bedingungen für Kinderbetreuung in Nachbarbundesländern erheblich besser sind. Der Steuerausfall durch Familienwegzug nach Niedersachsen ist womöglich auch erheblich.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2017
Sammlung endet: 01.05.2017
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 32 vom 26. Oktober 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/217

    Gegenstand:
    Verbesserung der Kinderbetreuung in Bremen

    Begründung:
    Der Petent kritisiert anhand des Beispiels seiner Familie die Betreuung unter dreijähriger
    Kinder in Bremen. Er habe sein Kind in dem Wunschkindergarten angemeldet und keine
    Rückmeldung bekommen. Letztlich habe er über das ordnungsgemäße
    Vergabeverfahren einen Teilzeitplatz bekommen. Dies habe dazu geführt, dass seine
    Frau zunächst die Elternzeit habe verlängern müssen und jetzt nur einer Teilzeittätigkeit
    nachgehen könne. Er und seine Frau seien bei der Stadtgemeinde Bremen im
    Schichtdienst tätig. Deshalb sehe er auch eine besondere Verpflichtung der Stadt, die
    Kinderbetreuungsangebote entsprechend flexibel zu gestalten. Insgesamt seien seiner
    Meinung nach die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder qualitativ und
    quantitativ völlig unzureichend. Um auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern eine
    Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen, müsse die Kinderbetreuung in den Zeiten von
    05:00 Uhr bis 21:00 Uhr täglich für 10 Stunden gewährleistet sein. Außerdem sei nicht
    einsehbar, dass die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen erst zum September eines
    Jahres erfolge. Eltern, denen kein Platz für die Betreuung ihrer Kinder angeboten werden
    könne, müsse die Finanzierung einer privat organisierten Betreuung oder der
    Verdienstausfall vollständig ersetzt werden. Die Petition wird von 19 Mitzeichnerinnen
    und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
    Senatorin für Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit,
    sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern.
    Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann den Unmut des Petenten zwar nachvollziehen. Gleichwohl
    kann er dem Anliegen nicht entsprechen. In den letzten Jahren wurden erhebliche
    Anstrengungen unternommen, um das Platzangebot in den Tageseinrichtungen unter
    Kindertagespflege auszuweiten und bedarfsdeckend zu gestalten. Allerdings ist es
    momentan in Bremen nach wie vor schwierig, allen Kindern einen Betreuungsplatz zur
    Verfügung zu stellen. Das Kind des Petenten besucht an mehreren Tagen pro Woche
    eine Einrichtung, in der die Betreuung bereits in den frühen Morgenstunden möglich ist.
    Da in dieser Einrichtung Anmeldeüberhänge bestanden, konnte kein Platz an fünf
    Wochentagen angeboten werden. Der Petent wurde jedoch auf die Möglichkeit
    hingewiesen, ergänzend ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen.

    Die Betreuungszeit in den Einrichtungen der Stadtgemeinde ist auf 10 Stunden täglich
    begrenzt. Bereits jetzt gibt es einige Kindertageseinrichtungen, die außerhalb der
    Regelbetreuung und -förderung in den Randzeiten zusätzliche Früh- und Spätdienste
    anbieten. Diese werden entsprechend der Bedarfe der Familien ausgerichtet. Die
    Elternvertretungen sind an der Planung beteiligt. Demnächst soll eine Elternbefragung
    durchgeführt werden, um festzustellen, ob der angebotene Betreuungsumfang den
    Anforderungen der Eltern entspricht oder ob es erforderlich ist, die
    Kinderbetreuungszeiten flexibler zu gestalten. Auf dieser Grundlage soll ein Konzept für
    die zukünftige Angebotsplanung erarbeitet werden.
    Die Auffassung des Petenten, qualitativ sei die Kinderbetreuung in Bremen katastrophal,
    teilt der Petitionsausschuss nicht. In den letzten Jahren hat es erhebliche Fortschritte in
    der Qualitätsentwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung gegeben. So wurde 2008
    der Rahmenplan für frühkindliche Bildung beschlossen, der in den Einrichtungen sehr
    gut angenommen wurde. Aktuell wird ein neuer Rahmenplan entwickelt, der darauf
    abzielt, die Qualität in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen weiter zu
    verbessern. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind nach den Vorschriften des SGB
    VIII aufgefordert, die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete
    Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und
    der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des
    Förderungsauftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation
    der Arbeit in den Einrichtungen. Diese bilden auch eine wichtige Grundlage für die
    Zusammenarbeit mit den Eltern.

    Grundsätzlich können die Erziehungsberechtigten im Rahmen des bestehenden
    Angebotes eine Kindertageseinrichtung auswählen. Angesichts der Angebotsstruktur
    kann jedoch nicht in jedem Fall der gewünschte Platz auch in Anspruch genommen
    werden. Hierzu bedarf es noch weiterer erheblicher Anstrengungen, um das bestehende
    Angebot auszuweiten.

    In Bremen orientiert sich die Ablaufplanung für die Kindergartenjahre auf eine
    Anmeldezeit im Januar und auf eine Aufnahme der Kinder zu Beginn des neuen
    Kindergartenjahres zum 1. August. Eine unterjährige Aufnahme ist grundsätzlich möglich
    und wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze umgesetzt. Der Ausschuss
    geht davon aus, dass diese Möglichkeit mit fortschreitender Ausbauplanung verbessert
    wird und die erforderlichen Platzkapazitäten für eine unterjährige Aufnahme der Kinder
    in den Einrichtungen mittelfristig vorgehalten werden können.

    Begründung (PDF)

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