Reģions: Brēmene

S 20/1 - Waffenverbot im ÖPNV

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
28 Atbalstošs 28 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

28 Atbalstošs 28 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

Forderung eines Waffenverbots im ÖPNV Anlass zu dieser Petition gibt die Messerattacke auf einen Fahrgast in der Linie 1 in der Nacht zum 01.06. des Jahres (s. Pressemitteilung der Polizei Bremen PM 351). Die Videoüberwachung in den Fahrzeugen der BSAG sowie die unmittelbare Nähe des Tatorts zum Polizeipräsidium bestätigen einmal mehr den enormen Hemmschwellenverlust in dieser Gesellschaft. Es ist eine Binsenweisheit, dass es im Öffentlichen Verkehrsraum keinen sicheren Platz gibt. Öffentliche Verkehrsmittel nehmen insoweit eine gewisse Zwitterstellung ein. Sie sind einerseits einer umfassenden Videoüberwachung zugänglich und je nach Situation ist auch unmittelbar Hilfeleistung, oder zumindest Alarmierung durch dass Fahrpersonal möglich. Andererseits konzentriert sich in Bussen und Bahnen gerade zu den Stoßzeiten immer auch eine große Menschenmenge auf engem Raum, der für dass Opfer zur Falle werden kann. Opfer werden können sowohl Fahrgäste, wie auch dass Fahrpersonal. Nicht zuletzt bilden Öffentliche Verkehrsmittel auch Täterrückzugsräume, bzw. können diese zu Fluchtfahrzeugen werden. Die BSAG betont in ihrem § 3 ihrer Beförderungsbedingungen ausdrücklich "Sicherheit ist uns wichtig!", die Vorschrift sieht die Möglichkeit vor, Personen die diese gefährden von der Fahrt auszuschließen. Ein Sicherheitsrisiko geht definitiv von bewaffneten Personen aus, daraus ergibt sich schon im Wege eines Erstrechtschlusses die Möglichkeit, dass Mitführen von Waffen im Rahmen der Beförderungsbedingungen zu untersagen. Eine spürbare und rechtlich ebenfalls unproblematisch regelbare Konsequenz würde weiterhin der unbefristete Fahrtausschluss darstellen. Der Senator für Inneres mag prüfen, ob eine generelle, oder zumindest auf bestimmte Linien bezogene Deklaration als Besonderer Kontrollort in Betracht kommt.

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Jaunumi

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 12. vom 6. November 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 20/1

    Gegenstand: Waffenverbot im ÖPNV

    Begründung:
    Der Petent fordert, das Mitführen jeglicher Waffen im ÖPNV zu untersagen und dies in den
    Beförderungsbedingungen der BSAG zu verankern sowie entsprechende Verstöße zu
    sanktionieren. Dadurch solle die Sicherheitslage in öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert werden.
    Ferner plädiert er zur Durchsetzung des Verbots für die Durchführung verdachtsunabhängiger
    Kontrollen auf bestimmten Linien. Zur Bestimmung dieser Linien schlägt der Petent eine Befragung
    der Fahrgäste und des Fahrpersonals vor.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem... vairāk

Debates

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