S 20_146 Verbot von Demonstrationen oder besondere Vorkehrungen bei Demonstrationen während der Corona-Pandemie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

9 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

9 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Verehrte Damen und Herren der Bremer Bürgerschaft, als besorgte Bürgerin von Bremen, die sowohl das Grundgesetz, als auch alle weiteren Gesetze Deutschlands kennt und beachtet, bitte ich um Aussetzung von Demonstrationen während der Corona-Zeit! Das alle ein Grundrecht haben zur Demonstration ist mir bekannt, es wird ja auch immer wieder und häufig genug betont! Aber wenn sich die "Gerne-Demonstranten" einmal das Grundgesetz von vorne bis hinten durchlesen, dann steht da auch in Artikel 2/ Absatz2: JEDER hat das Recht auf Leben und KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT. Diese Unversehrtheit sehe ich gefährdet durch Demonstrationen in diesen Pandemie-Zeiten durch Corona! Da in sich: Dem Demonstrationsrecht vs. dem Versammlungsverbot ein Widerspruch besteht, sollten verstärkte Maßnahmen auf Demonstrationen gelten, hier meine Vorschläge: - Jeder Demonstrant muss sich vor der Demo testen lassen, - Jeder Demonstrant muss sich registrieren lassen, im Falle einer Erkrankung nach solch einer Demo, muss er sämtliche Behandlungskosten selber bezahlen, da er durch die Versammlung eine Verbreitung leichtsinnig in Kauf genommen hat! Wenn man einmal das Auftreten von Mehrerkrankungen bei Corona-Ansteckungen ansieht, dann treten immer nach Demonstrationen vermehrt Ansteckungen auf. Beispiel: Die letzte FFF-Bewegung. Danach ist es erneut zu mehr Ansteckungen und einem anschließenden Lock-Down gekommen. Zwar wird immer behauptet, von den Medien, der Presse, etc. dass alle Regeln WÄHREND einer Demonstration eingehalten worden seien. Aber NACH den Demonstrationen wird sich gern noch getroffen, diskutiert etc., oft in den Cafès, Kneipen, (oder davor), Augenezeuge: Nach der oben erwähnten FFF-Demo in Bremen, 25.09.2020, waren im Steintor o. g. öffentlichen Gastbetriebe voll, bzw. die Straßen davor: Mundschutz war häufig NICHT zu sehen, Abstandsregeln auch nicht! Kurz danach begann die neue Corona-Pandemie. Auch wenn immer wieder davon abgelenkt wird, dass es nicht durch die Bewegung kommen könnte. Wir sollten alle einfach einmal innehalten und wirklich demokratisch denken und nicht "Trumpartig" nur auf das Recht des Einzelnen pochen! Vielleicht ist es Ihnen, meine Damen und Herren der Bürgerschaft ja möglich, hier Einhalt zu gebieten, für alle Menschen und nicht nur für ein paar Menschen, die sich keineswegs Demokratisch verhalten! Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.11.2020
Sammlung endet: 31.12.2020
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 18 vom 28. Mai 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20/146

    Gegenstand: Verbot von Demonstrationen oder Vorkehrungen bei Demonstrationen während
    der Corona-Pandemie

    Begründung:
    Die Petentin bittet um Aussetzung von Demonstrationen während der Corona-Zeit. Sie trägt vor,
    nach Demonstrationen träten vermehrt Ansteckungen mit dem Coronavirus auf. Dies liege daran,
    dass sich auch Menschen, die sich während der Demonstration an die Corona-Auflagen hielten,
    vermehrt nach einer Demonstration in großen Gruppen auf engem Raum treffen würden. In der
    Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf
    Versammlungsfreiheit müsse zumindest eine vorherige Testung und Registrierung der
    Teilnehmenden zur Auflage gemacht werden. Im Falle einer Erkrankung nach einer Demonstration
    sollten die Betroffenen verpflichtet sein, die Behandlungskosten selbst zu tragen, weil sei eine
    Infektion leichtsinnig in Kauf genommen hätten. Die Petition wird von neun Personen durch eine
    elektronische Mitzeichnung unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine des Senators für Inneres eingeholt.
    Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung
    mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

    Der Petitionsausschuss kann das Anliegen der Petentin nicht unterstützen. Der Schutz von Leben
    und Gesundheit ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut. Die Versammlungsfreiheit ist für
    die freiheitlich-demokratische Staatsordnung von großer Bedeutung. Sie darf nach der
    Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres mit dem Ziel des
    Infektionsschutzes ausgesetzt werden. Vielmehr muss einzelfallbezogen versucht werden, beiden
    Grundrechten so weit wie möglich zur Geltung zu verhelfen. Ein Versammlungsverbot ist der stärkste
    Eingriff in die Versammlungsfreiheit und deshalb nur dann möglich, wenn aufgrund des zu
    erwartenden Infektionsgeschehens Auflagen, wie beispielsweise eine Beschränkung der Zahl der
    Teilnehmenden, Maskenpflicht oder Abstandshaltung, nicht möglich erscheinen.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Einfach ignorieren. Keine Gegendemo, keine Presse. Am Besten noch ohne Polizei, aber das wird nicht machbar sein. Einfach links liegen lassen. Die Aufmerksamkeit als Motivation für die nach ICD-10 eindeutig narzisstischen Rädelsführer entziehen. Lasse machen; aber ohne Beachtung.

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
126 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern