S 20/18 - Zinsloser Kredit für Gerichtskosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

2 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

2 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass bei einer Verzögerung der Kostenfestsetzung für ein Gerichtsverfahren der Bürger einen Monat nach dem Urteil ein zinsloser Kredit über die Kosten des Gerichtsverfahrens vom Land Bremen zur Verfügung gestellt wird. Bei einer Gerichtsverhandlung – speziell bei Streitwerten über 5.000 € – besteht Anwaltszwang, der zu zusätzlichen Kosten für die Prozessparteien bzw. der jeweiligen Mandanten führt. Die Kosten sind später im Regelfall von der unterlegenden Partei zu tragen. Üblicherweise erfolgt diese Rechnungsstellung auf dem Ersten Arbeitsmarkt innerhalb von 14 Tagen, was die Bürger auch von den Organen der Bremer Rechtspflege erwarten dürfen. Durch die Einrichtung eines zinslosen Kredits für die Kosten könnte eine spätere Verurteilung des Landes Bremen durch das EMRK oder auch ein daraus resultierendes Verfahren beim Verwaltungsgericht mit den entsprechenden Kosten für den Landeshaushalt verhindert werden. Derzeit benötigt das Land Bremen bei einem Eilverfahren am Landgericht nachweislich bis zu zwei Jahre, um einen einfachen Kostenfestsetzungsbescheid auszustellen. Dabei sind neben den Gerichtskosten auch die Anwaltsgebühren mit einer Gesamtsumme von ca. 3.000 € – je nach Streitwert variierend – durch das Opfer für diesen Zeitraum auszulegen. Mit der Einführung eines zinslosen Kredits für die Gerichts- und Anwaltskosten könnten beide Verurteilungen vom Land Bremen – sowohl die der Menschenrechtsverletzung als auch die Verurteilung durch das Verwaltungsgericht – zukünftig verhindert werden.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.10.2019
Petition endet: 19.11.2019
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 8 vom 5. Juni 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/18a (früher S 20/18)

    Gegenstand: Einräumung eines zinslosen Darlehens für anfallende Gerichts- und
    Anwaltsgebühren

    Begründung:
    Der Petent begehrt, im Falle von Bearbeitungsverzögerungen in Kostenfestsetzungsverfahren von
    mehr als einem Monat, den Verfahrensbeteiligten ein kostenloses Darlehen für angefallene
    Gerichts- und Anwaltsgebühren einzuräumen. So sei sichergestellt, dass
    Bearbeitungsverzögerungen nicht zu finanziellen Nachteilen bei den Verfahrensbeteiligten führen.
    Seinem Begehren liegt ein... weiter

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