S20-302 Tempo 30 Stauffenbergstraße-Hinter dem Rennplatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

4 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

4 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Einrichten eines neuen 30 Km/h -Schule - 6-22h Abschnittes in der Stauffenbergstraße und der Straße Hinter dem Rennplatz.

Die Straße Hinter dem Rennplatz, die im späteren Straßenverlauf zur Stauffenbergstraße wird, ist eine sehr stark befahrene Verbindungsstraße zwischen der Ludwig-Roselius-Allee und der Anschlussstelle A27 Richard-Boljahn-Allee. Gerade zum typischen Mercedes Benz Feierabendverkehr um 13-14 Uhr, wird dort überdurchschnittlich in beide Richtungen schnell gefahren. Nur über eine Bedarfsampel läßt sich die Grundschule an der Stauffenbergstraße erreichen. Hier muss unbedingt eine Temporegelung eingeführt werden, um für mehr Sicherheit zu sorgen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.05.2022
Sammlung endet: 17.06.2022
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 2. Dezember 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Stadtbürgerschaft) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S20-302

    Gegenstand: Tempo 30 Stauffenbergstraße – Hinter dem Rennplatz

    Begründung:
    Der Petent fordert die Einrichtung eines neuen 30-km/h-Abschnittes von 6 bis 22 Uhr in der
    Stauffenbergstraße und der Straße Hinter dem Rennplatz.
    Diese Straßen seien eine sehr stark befahrene Verbindungsstrecke zwischen der Ludwig-Roselius-
    Allee und der Anschlussstelle A27 Richard-Boljahn-Allee. Gerade zum typischen
    Feierabendverkehr einer nahegelegenen Autofabrik um 13-14 Uhr werde dort in beide Richtungen
    überdurchschnittlich schnell gefahren. Die Grundschule an der Stauffenbergstraße lasse sich nur
    über eine Bedarfsampel erreichen. Hier müsse unbedingt eine Temporegelung eingeführt werden,
    um für mehr Sicherheit zu sorgen.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen der Senatorin für
    Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie des Senators für Inneres
    eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
    zusammengefasst folgendermaßen dar:

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist am 14. Dezember 2016 dahingehend novelliert worden,
    dass die Anordnung von geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen auf Straßen vor
    sogenannten sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und
    Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht mehr an die Feststellung einer besonderen Gefahrenlage
    in der Örtlichkeit gebunden ist. Dadurch soll die Verkehrssicherheit für schwächere
    Verkehrsteilnehmer:innen, zu denen insbesondere Kinder zählen, verbessert werden.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an
    Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen,
    Förderschulen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Alten- und Pflegeheimen
    oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen
    über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel-
    und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit
    vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch
    Fußgänger:innen, Pulkbildung von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen) vorhanden ist.

    Im fraglichen Abschnitt der Stauffenbergstraße befindet sich keine sensible Einrichtung mit ihrem
    Eingangsbereich, so dass es an der Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30 fehlt. Die
    nächstgelegene Einrichtung, die Schule an der Witzlebenstraße, hat ihren Zugang in der
    Witzlebenstraße selbst. Diese Straße ist seit vielen Jahren in eine Tempo-30-Zone eingebunden.
    Der Eingangsbereich der Schule ist somit durch Tempo 30 gesichert. Zudem ist der Schulweg in der
    Stauffenbergstraße in Höhe der Witzlebenstraße, wie vom Petenten erwähnt, durch eine
    Bedarfsampel gesichert, über die die Schüler:innen die Schule erreichen können.

    Vor diesem Hintergrund sieht der Ausschuss keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petition zu
    entsprechen.

    Begründung (PDF)

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