S20-355 Finanzielle Unterstützung bei Erzieher:innenausbildung in Teilzeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

12 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

12 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Titel der Petition:

Wir, als Teilzeitklasse in der Erzieher*innenausbildung, fordern finanzielle Anerkennung!

Forderung:

Wir, die Teilzeitklasse 21 in der Erzieher*innenausbildung, bekommen im Gegensatz zu den Vollzeitauszubildenden keine finanzielle Unterstützung, wie z. B. das neu eingerichtete Aufstiegs-BAföG.

Wir, als Teilzeitschüler*innen, profitieren außerdem nicht von Vergünstigungen, wie z. B. dem Schüler-Tarif der Krankenkasse.

Wir fühlen uns dadurch diskriminiert und haben das Gefühl, dass wiedereinmal die Menschen, die zusätzliche Care-Arbeit übernehmen, sich um ihre Familienmitglieder kümmern und dadurch sowieso schon unter Mehrbelastung leiden, benachteiligt und vergessen werden.

Daher fordern wir die nötige finanzielle Unterstützung.

Erzieher*innen werden dringend gebraucht und es sollte im Sinne der Bildungsbehörde sein, dass wir die Ausbildung bestehen und nicht abbrechen müssen, da uns eben diese fehlende Unterstützung dazu zwingt.

Begründung:

Uns geht es darum, dass den Menschen, die sich aus triftigen Gründen für die Teilzeit-Ausbildung entschieden haben, Anerkennung erfahren. Das können z. B. Mütter sein, oder auch Schüler*innen, die ihre Angehörigen pflegen und dadurch bereits relevante Erfahrungen für den späteren Beruf gemacht haben.

Diese Anerkennung muss vor allem durch finanzielle Unterstützung stattfinden.

Viele Schüler*innen mussten in der Vergangenheit die Teilzeit-Ausblindung auf Grund von Mehrbelastungen abbrechen. Auch die Bildungsprämie von 2020 wurde für uns gestrichen.

Es ist jetzt schon schwierig für viele Schüler*innen den Spagat zwischen Familie und Ausbildung zu meistern. Der zusätzliche Stress durch die finanzielle Situation macht es umso schwerer.

Wir fragen uns, warum uns Steine in den Weg gelegt werden, obwohl Erzieher*innen doch so dringend gebraucht werden.

Diese Sammelpetition wurde im Zeitraum 12.12.2021 bis 31.03.2022 von 75 Unterstützenden aus Freie Hansestadt Bremen auf openPetition unterschrieben.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.09.2022
Sammlung endet: 31.10.2022
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 2. Dezember 22

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S20/355

    Gegenstand: Finanzielle Unterstützung bei Erzieher:innenausbildung in Teilzeit

    Begründung:
    Der Petent begehrt im Namen einer Teilzeitklasse in der Erzieher:innenausbildung finanzielle
    Anerkennung für Fachschüler:innen in der Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in in Form von
    finanziellen Unterstützungsleistungen wie z.B. das Aufstiegs-BAföG sowie die Bildungsprämie, die
    von der Senatorin für Kinder und Bildung bereitgestellt wurde. Begründet wird das Begehren durch
    die häufig gegebene besondere Belastungssituation der Weiterzubildenden in Teilzeit, die oftmals
    durch geleistete Care- Arbeit entstehe.

    Die Petition wird von 12 Mitzeichner:innen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zu dem
    Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Kinder und Bildung eingeholt. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
    zusammengefasst folgendermaßen dar:

    In dem Bewusstsein, dass die Wahl für eine Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in häufig durch
    die familiäre Betreuungssituation bestimmt wird, wurde diese Zielgruppe bei den finanziellen
    Unterstützungsmaßnahmen der Senatorin für Kinder und Bildung stets mitberücksichtigt. Die in der
    Petition aufgeführte „Bildungsprämie", die als einmalige Maßnahme im Jahr 2020 angeboten wurde,
    umfasste pro Fachschüler:in in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in insgesamt 7.200 Euro. Verteilt
    auf die Gesamtheit der Weiterbildungszeit ergaben sich entsprechend 300 Euro monatlich für die
    Fachschüler:innen in der zweijährigen Vollzeit-Weiterbildung und 200 Euro monatlich für die
    Fachschüler:innen in der dreijährigen Teilzeitausbildung.

    Bei der im Jahr 2021 eingeführten Folgemaßnahme, den sogenannten ,,Pauschalleistungen"
    („Digitalisierungs-Pauschale“ i.H.v. 900 Euro und Mobilitäts-Pauschale" i.H.v. 600 Euro) wird nicht
    zwischen Fachschüler:innen der Vollzeit- und der Teilzeit-Weiterbildung unterschieden. Das
    bedeutet, dass alle Fachschüler:innen in der Weiterbildung zum/zur Erzieher:in beide Pauschalen
    jährlich beantragen können.

    Des Weiteren wurde zum Schuljahr 2022/23 die Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in an den
    öffentlichen Fachschulen des Landes Bremens curricular derart angepasst, dass auch dieses
    Weiterbildungsformat den Förderkriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)
    entspricht. Entsprechend sind seit August 2022 auch die Fachschüler:innen in der Teilzeit-
    Weiterbildung berechtigt, das Aufstiegs-BAFöG zu beantragen. Bei der Förderung im Rahmen des
    AFBG handelt es sich um bundesgesetzliche Leistungen, die die Länder in Auftragsverwaltung für
    den Bund umsetzen.

    Darüber hinaus können alle Absolvent:innen einer Weiterbildung die Aufstiegsfortbildungsprämie
    i.H.v. 4.000 Euro beantragen, unabhängig davon, in welchem Zeitformat die Weiterbildung absolviert
    wurde. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Bremen ohne gesetzlichen
    Anspruch.

    Zusammenfassend wurde durch die beschriebenen Maßnahmen und Anpassungen, die zum Teil
    erst nach Einreichung der vorliegenden Petition erfolgten, dem Ansinnen der Petition bereits
    entsprochen. Fachschüler:innen in der Teilzeit-Weiterbildung zum/zur Erzieher:in werden in Bezug
    auf mögliche finanzielle Unterstützungsleistungen gegenüber den Fachschüler:innen in der Vollzeit-
    Weiterbildung nicht mehr benachteiligt.

    Begründung (PDF)

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