A petição é dirigida a:
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund,
die Regelung im Landeshundegesetz von RLP muss aus unserer Sicht überarbeitet werden. Es ist wissenschaftlich durch zahlreiche Studien erwiesen, dass für die Gefährlichkeit eines Hundes nicht seine Genetik verantwortlich ist. Die unwiderrufliche vermutete Gefährlichkeit basiert auf Vorurteilen. Aggressives Verhalten von Hunden ist in jedem Fall auf einen fehlerhaften Umgang mit dem Tier zurückzuführen. Die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich entgegen der Gesetze und Verordnungen des Landes nicht rassenspezifisch feststellen.
Razões
Daher sollte es keine Rasseliste geben, auf Grundlage derer bestimmte Hunde aufgrund ihrer Rasse per se als gefährlich eingestuft werden. Stattdessen sollte ein Sachkundenachweis für jeden Hundehalter Pflicht sein. Unserer Ansicht nach, sollten Bürger vor allen Hundeangriffen geschützt werden und Hunde nur als gefährlich eingestuft werden, wenn Sie diesbezüglich tatsächlich auffällig geworden sind.
Wir bitten das Land Rheinland-Pfalz daher eingehend unsere Bitte ernst zu nehmen und sich an dem fortschrittlichen Denken von Niedersachsen und Schleswig Holstein, sowie auch an dem Fortschritt in Thüringen, ein Beispiel zu nehmen.