Sagen Sie nein zur Erhöhung der Grundsteuer B in Hückeswagen

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Innenministerium NRW

10 Handtekeninge

Die versoeker het nie die versoekskrif ingedien/oorhandig nie.

10 Handtekeninge

Die versoeker het nie die versoekskrif ingedien/oorhandig nie.

  1. Begin 2014
  2. Versameling voltooi
  3. Ingedien
  4. Dialoog
  5. Misluk

Die petisie is gerig aan: Innenministerium NRW

Die beabsichtigte Erhöhung der Grundsteuer B. Alle Steuern müssen einheitlich und unterschiedslos angewendet werden (Lohnsteuer, KFZ Steuer, Umsatzsteuer, usw.). Jedem Hausbesitzer wird die Grundsteuer B berechnet und die Hausbesitzer können durch das Umlageverfahren die Grundsteuer B auf die Mieter umlegen. Somit sind die Mieter so zu betrachten, als hätte die Stadt Hückeswagen den Mietern die Steuer auferlegt.

Rede

Die Binnenmarktvorschriften lauten: In dem grenzenlosen Binnenmarkt dürfen keine neuen Grenzen und sonstige Handelsschranken errichtet werden. Die BRD ist in über 7.000 Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Teilmärkte) aufgeteilt. Werden diese Teilmärkte gegeneinander abgeschottet, mit dem Ziel, in jedem Teilmarkt unterschiedliche Kriterien am Markt durchzusetzen, steht diese Verhaltensweise den Binnenmarktvorschriften entgegen. Die Hausbesitzer und Mieter genießen das Recht, die Grundsteuer B bei der Stadtverwaltung zu entrichten, die den günstigsten Hebesatz anwendet. Daher kann die Grundsteuer B bei der Stadt Harsewinkel zu einem Hebesatz von 260 % entrichtet werden.

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2014-12-16
Versameling eindig: 2015-06-15
Streek: Nordrhein-Westfalen
kategorie: Stuur

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