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Petycja skierowana jest do: Innenministerium NRW
Die beabsichtigte Erhöhung der Grundsteuer B. Alle Steuern müssen einheitlich und unterschiedslos angewendet werden (Lohnsteuer, KFZ Steuer, Umsatzsteuer, usw.). Jedem Hausbesitzer wird die Grundsteuer B berechnet und die Hausbesitzer können durch das Umlageverfahren die Grundsteuer B auf die Mieter umlegen. Somit sind die Mieter so zu betrachten, als hätte die Stadt Hückeswagen den Mietern die Steuer auferlegt.
Uzasadnienie
Die Binnenmarktvorschriften lauten: In dem grenzenlosen Binnenmarkt dürfen keine neuen Grenzen und sonstige Handelsschranken errichtet werden. Die BRD ist in über 7.000 Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Teilmärkte) aufgeteilt. Werden diese Teilmärkte gegeneinander abgeschottet, mit dem Ziel, in jedem Teilmarkt unterschiedliche Kriterien am Markt durchzusetzen, steht diese Verhaltensweise den Binnenmarktvorschriften entgegen. Die Hausbesitzer und Mieter genießen das Recht, die Grundsteuer B bei der Stadtverwaltung zu entrichten, die den günstigsten Hebesatz anwendet. Daher kann die Grundsteuer B bei der Stadt Harsewinkel zu einem Hebesatz von 260 % entrichtet werden.
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Ruszyła petycja:
16.12.2014
Petycja się kończy:
15.06.2015
Region:
Nadrenia Północna-Westfalia
Kategoria:
Podatków