10 Underskrifter
Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.
Petition richtet sich an: Innenministerium NRW
Die beabsichtigte Erhöhung der Grundsteuer B. Alle Steuern müssen einheitlich und unterschiedslos angewendet werden (Lohnsteuer, KFZ Steuer, Umsatzsteuer, usw.). Jedem Hausbesitzer wird die Grundsteuer B berechnet und die Hausbesitzer können durch das Umlageverfahren die Grundsteuer B auf die Mieter umlegen. Somit sind die Mieter so zu betrachten, als hätte die Stadt Hückeswagen den Mietern die Steuer auferlegt.
Begrundelse
Die Binnenmarktvorschriften lauten: In dem grenzenlosen Binnenmarkt dürfen keine neuen Grenzen und sonstige Handelsschranken errichtet werden. Die BRD ist in über 7.000 Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Teilmärkte) aufgeteilt. Werden diese Teilmärkte gegeneinander abgeschottet, mit dem Ziel, in jedem Teilmarkt unterschiedliche Kriterien am Markt durchzusetzen, steht diese Verhaltensweise den Binnenmarktvorschriften entgegen. Die Hausbesitzer und Mieter genießen das Recht, die Grundsteuer B bei der Stadtverwaltung zu entrichten, die den günstigsten Hebesatz anwendet. Daher kann die Grundsteuer B bei der Stadt Harsewinkel zu einem Hebesatz von 260 % entrichtet werden.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Petition gestartet:
16.12.2014
Petition endet:
15.06.2015
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategori:
Skat
Debatter
Der er ikke noget CONTRA-argument endnu.