Область : Баварія
Міграція

Said Fardnour bleibt! - Christ soll trotz drohender Todesstrafe in den Iran abgeschoben werden.

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Петиція адресована
Bayrischer Landtag
748 577 в Баварія

Позивач не подав петицію.

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  1. Розпочато 2018
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Невдалий

Wir fordern, die Abschiebung des Christen Said Fardnours sofort auszusetzen und ihn aus der Abschiebehaft zu entlassen, damit er seine Verlobte heiraten kann.

мотиви

Die Bundesrepublik Deutschland will Said Fardnour aus der Abschiebehaft in Eichstätt in den Iran abschieben, trotz der Tatsache, dass ihm dort die Todesstrafe, aufgrund seiner Konversion zum Christentum, droht.

Said Fardnour ist 2015 aus dem Iran nach Deutschland geflohen und ließ sich, weil er den christlichen Glauben bereits im Iran praktizierte, in der St. Michael Kirche in Weiden durch den Dekan Dr. Wenrich Slenczka taufen. Der Dekan bestätigt in einem Schreiben von November 2016, dass Herr Fardnour bereits vor Besuch des Taufkurses einen „sicheren Umgang“ mit der Bibel pflegte.

Taufschein und dieses Schreiben eines Dekans, beides untrügliche Nachweise der Glaubenszugehörigkeit reichten dem Bundesamt dennoch nicht aus.

Die Behörden begründen die Abschiebeanordnung damit, dass Herr Fardnour seine „innere Überzeugung“ nicht glaubhaft darlegen könne.

Darüber hinaus steht die Hochzeit mit seiner Verlobten, einer in Deutschland lebenden EU -Bürgerin, kurz bevor, nachdem das Paar zwei Jahre lang versuchte die Eheschließung beim Standesamt zu vollziehen. Das scheiterte bislang immer wieder an geforderten Dokumenten, die das Paar nicht beschaffen konnte.

Die Abgabe eines iranischen Nationalpasses, der nach den jahrelangen Mühen den Behörden zum Zweck der Eheschließung überlassen werden konnte, führte schließlich zu seiner Verhaftung während eines Termins am Standesamt.

Die Bemühungen seines Anwalts, die Haft zu verhindern und die Eheschließung zu ermöglichen, blieben bislang erfolglos.

Amnesty International berichtet am 23. August 2018 (https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/wegen-glaubens-inhaftiert), dass vier Christen im Iran zu Haftstrafen von 5 bis 15 Jahren verurteilt wurde. Im Iran werden, laut Amnesty, die Hälfte aller weltweiten Hinrichtungen vollstreckt, darunter waren sogar Minderjährige.

In der Begründung des ablehnenden Bescheides erkennt das Bundesamt für Flüchtlinge zwar an, dass im Iran die Todesstrafe auf Apostasie (=Abfall vom Glauben) drohe, diese aber nur auf „exponierte Apostaten“ angewandt würde.

Das Bundesamt sieht, trotz dieser Sachlage, tatsächlich „keine Hinweise“ auf Folter oder drohende unmenschliche Behandlung um von „aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ abzusehen.

Bei beiden bislang erfolgten Abschiebeversuchen hat Herr Fardnour sich aus Verzweiflung so stark selbst verletzt, dass die Abschiebung abgebrochen werden musste. Es ist davon auszugehen, dass Herr Fardnour zeitnah abgeschoben und somit der Gefahr einer Todesstrafe ausgesetzt wird

Die Behörden spielen hier mit dem Leben eines Konvertiten, weil sie dessen christliche Überzeugung nicht erkennen können, die im Akt der Taufe allerdings kirchlich bestätigt ist. Sie spielen zudem mit dem Leben eines Paares, dass sich in der Hoffnung, heiraten zu dürfen, den Behörden anvertraute und letztlich vor dem Nichts steht.

Wir fordern daher die Abschiebung des Iraners christlichen Glaubens in den Iran einzustellen und ihn sofort aus der Abschiebehaft zu entlassen, damit er seine Verlobte heiraten kann.

Дякуємо за вашу підтримку

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обговорення

Christen, Konvertiten, die dem angeblich "wahren Glauben", der verordneten Staatsreligion Islam abgesagt haben, werden im Iran verhaftet, gefoltert und sogar hingerichtet. Wenn der Staat ihrer nicht habhaft wird, erledigen dies Millionen radikaler Muslime sogar enge Verwandte als "Ehrenmord" oder jeder beliebige auf der Straße. Steinigungen werden als religiös legitim betrachtet. Vom iranischen Staat, der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit missachtet, werden nur die Täter geschützt. Es ist ein Skandal, eine Schande und ein Verbrechen gegen unser Grundgesetz, Christen zum Töten abzuschieben

Lieber Augsburger Flüchtlingsrat, woher nehmen Sie die Weisheit, dass ein Christ im Iran zum Tode verurteilt wird? Wäre dies der Fall, so müsste ihm Asyl in Deutschland gewährt werden. Dies ist hier anscheinend nicht der Fall, da sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden sein muss und er somit ausreisepflichtig ist. Ein möglicher Folgeantrag muss ebenfalls abgelehnt worden sein und ein mögliches Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht würde dies höchstwahrscheinlich bestätigen. Es gibt keine aufschiebende Wirkung mehr. Daher nun die Abschiebung. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

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