Sauberkeit und Sicherheit am Eingangsvorplatz der Kronthal-Schule – Bitte um Unterstützung

Petition richtet sich an
Der Landrat des Hochtaunuskreises, Herr Ulrich Krebs

309 Unterschriften

Sammlung beendet

309 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Der Landrat des Hochtaunuskreises, Herr Ulrich Krebs

Die Kronthal-Grundschule in Kronberg sollte ein sicherer und einladender Ort für unsere Kinder sein. Schon seit Jahren wird der Eingang fast jeden Abend verschmutzt und beschädigt. Die verantwortlichen Personen konsumieren dort Alkohol und hinterlassen viel Müll und Scherben. Das ist eine Gefahr für die Sicherheit unserer Kinder. Außerdem schädigt es das Vertrauen in die Schule und das Ansehen von Kronberg. Das allmorgendliche Aufräumen, Reinigen und Reparieren kostet Geld, welches an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden könnte.

Begründung

Die Schul- und Elternvertretungen der Kronthal-Schule haben sich zu dem Problem bereits wiederholt an das Kreisschulamt gewandt. Es haben mehrere runde Tische stattgefunden, auch mit der Polizei der Stadt Kronberg und dem Hochtaunuskreis. Unser Anliegen ist es, diese Gespräche konstruktiv zu bündeln und in eine verlässliche Umsetzungsplanung zu überführen.

Sinnvoll erscheint aus unserer Sicht ein abgestimmtes Vorgehen mit der Stadt Kronberg in Bezug auf das benachbarte Areal der Villa Winter (Gelände der Kronberger Malerkolonie). Auch dort werden Maßnahmen zur Einfriedung geprüft, um tägliche Verschmutzungen einzudämmen. Eine gemeinsame, einheitliche Lösung für beide Grundstücksbereiche würde die Wirksamkeit erhöhen, die Wirtschaftlichkeit fördern und zugleich ein städtebaulich stimmiges Gesamtbild sicherstellen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, J. Kraska, Kronberg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.12.2025
Sammlung endet: 01.06.2026
Region: Kronberg im Taunus
Kategorie: Sicherheit

Wahrscheinlich wäre es auch gut die Grundlage auf Basis der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Kronberg (9-03) noch einmal klar zu stellen. Die Kronthalschule wird hier nicht explizit in Para 4 Nr 2 erwähnt, aber andere Schulen schon. Falls dies zur Verunsicherung führt bzgl der Durchsetzung könnte man dies noch einmal klarstellen lassen. :-)

Noch kein CONTRA Argument.

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