Region: Tyskland
Borgerrettigheder

Schaffung des Amts eines/r Bürgerbeauftragten für die Verwaltung und die Polizei

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
13 Støttende 13 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

13 Støttende 13 i Tyskland

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

  1. Startede 2018
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Zur Stärkung der Bürgerrechte und mehr Akzeptanz von Verwaltungs- und polizeilichem Handeln wird vorgeschlagen, für den Bund durch eine gesetzliche Regelung das Amt einer oder eines Bürgerbeauftragten für die Verwaltung sowie die (Bundes-)Polizei nach dem Vorbild einiger Bundesländer.

An einen solchen allgemeinen Bürgerbeauftragten könnten sich die Bundesbürger bei Problemen mit der Verwaltung oder Polizei wenden.

Diese/r sollte möglichst nahe am Parlament angesiedelt werden und nicht Teil der Bundesregierung sein. Der/die Bürgerbeauftragte soll auch Ansprechpartner/in für Polizeibedienstete sein.

Damit würde die Transparenz erhöht und die Politik insgesamt bürgerfreundlicher werden.

Für eine effektive Aufgabenerfüllung muss das Amt mit den nötigen Befugnissen, u. a. umfassenden gesetzlichen Einsichtsrechten sowie dem erforderlichen Personal ausgestattet werden. Im Zuge der Einführung des Amts des/der Bürgerbeauftragten wird das Petitionsrecht entsprechend angepasst. Die Schaffung des Amts im Bund könnte zugleich ein Vorbild sein für weitere Bundesländer.

Begrundelse

Das Amt des Bürgerbeauftragten gibt es bisher in Deutschland in nur vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen), in einem Bundesland (Schleswig-Holstein) ausschließlich für soziale Angelegenheiten - und auf Bundesebene noch nicht. Auch auf europäischer Ebene sowie in einigen weiteren EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits die Einrichtung eines Ombudmans oder "Commissioner for administration". Dort wo das Amt eingerichtet worden ist, erfreut es sich großer Beliebtheit.

Es wird dort jeweils nicht als Konkurrenz zum Petitionsausschuss der Landtage gesehen, sondern als sinnvolle Ergänzung. In manchen Bundesländern gibt es auch zentrale Ansprechpartner in der Verwaltung, die sich Bürgerbeauftragte nennen, jedoch rein für das jeweilige Ministerium zuständig sind. Da der vorgeschlagene Beauftragte kein politisches Amt inne hätte, wäre dies auch nicht vergleichbar mit den zwischenzeitlich inflationär eingerichteten politischen Beauftragten oder Koordinatoren der Bundesregierung. Beim Amt des Bürgerbeauftragten ginge es um eine zuverlässige Bearbeitung von z. B. Problemen der Bürger mit der Verwaltung. Auch wenn die Bundesländer für einen erheblichen Teil der Verwaltungsaufgaben des Bundes zuständig sind, so ist es dennoch wichtig, den Bund von seiner Verantwortung hinsichtlich der Organisation einer bürgerfreundlichen Verwaltung nicht auszunehmen.

Peter Lehmann, Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e. V.

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