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Petitsiooni ei rahuldatud
See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Vereinheitlichung der Lichterführung für Sportboote zwischen Binnen- (Geltungsbereich der BinSchStrO) und Seebereich (Geltungsbereich der SeeSchStrO) gefordert.
Selgitus
Für Fahrten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter ist auf Booten eine ordnungsgemäße Lichterführung vorgeschrieben. Dabei gelten im Binnenbereich die Vorschriften der BinSchStrO (Binnen-Schifffahrtsstraßen-Ordnung). Beim Übergang in den Seebereich (z. B. auf der Elbe nördlich Hamburger Hafen etc.) die Vorschriften der SeeSchStrO (See-Schiffahrtsstraßen-Ordnung). Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für die Anordnung der Lichter. Das hat zur Folge, dass die Lichter, die Binnen den Vorschriften entsprechen, nicht im Seebereich zulässig sind. Umgekehrt gilt das genau so. Nur eine Kombination der BinSchStrO ist seeseitig zugelassen: Seitenleuchten als Doppelleuchte oder nah beieinander als Einzelleuchten und mindestens 1 m darüber ein Rundumlicht im Bugbereich. Diese Kombination ist aber sowohl technisch (Anbringung eines Lichtmastes im Bugbereich) bzw. praktisch (Blendung des Schiffsführers durch das 360° Rundumlicht) nicht immer darstellbar. Bei anderen als dieser Anordnung muss beim Übergang zwischen Binnen- und Seebereich die Beleuchtung umgebaut werden bzw. generell eine doppelte Anordnung mindestens des Topplichtes vorgesehen werden.
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Petitsioon algas:
30.07.2017
Petitsioon lõpeb:
25.09.2017
Piirkond :
Saksamaa
teema:
uudised
-
Pet 1-18-12-95-044529 Schifffahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die auf den Seeschifffahrtstraßen vorgeschriebene
Bezeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtstraßen zugelassen wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 27 Mitzeichnungen und zwei Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass... Edasi