Regija: Njemačka
Zdravlju

Schluss mit dem Gießkannenprinzip - Für ein GERECHTES Entlastungsbudget!

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Gesundheitsminister Jens Spahn, Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Die Unterzeichner/innen dieser Petition fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, die Verteilung der Entlastungsleistungen nach dem Gießkannenprinzip zu stoppen. Mit dem neuen Entlastungsbudget muss eine gerechte Verteilung geschaffen werden, die sich am tatsächlichen Bedarf der Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) orientiert. Der gesunde Menschenverstand zwingt hierzu!

Seit 25 Jahren wird versucht, die Mittel der Pflegeversicherung zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen nach einem individuellen Unterstützungsbedarf fair zu verteilen. Dies erfolgt durch individuelle Budgets, die den Einstufungen und der Bedarfslogik nach drei Pflegestufen und heute fünf Pflegegraden angepasst sind. Hierfür wird ein enormer Aufwand betrieben – zuletzt mit über 2 Mio. Einstufungsverfahren jährlich zum Pflegegrad durch den MDK.

Diese Wertschätzung wird den Sorgenden und Pflegenden Angehörigen (SPA) nicht zuteil.

Ihre (immer noch) ehrenamtlich abverlangte Tätigkeit wird durch Entlastungsleistungen unterstützt, die hinsichtlich ihres Umfanges bisher der oben genannten „Bedarfslogik“ nicht folgen. Jeder SPA erhält die gleiche Höhe und Umfang theoretisch zur Verfügung gestellt - egal ob die zu umsorgende und zu pflegende Person mit dem Pflegegrad 1 oder 5 eingestuft wurde.

Dieses „Gießkannenprinzip“ ergibt keinen Sinn!

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember die Bundesregierung dazu aufgefordert: „zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Dieses Entlastungsbudget soll die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI umfassen und finanziell so ausgestaltet sein, dass es den inhaltlichen Anforderungen gerecht wird.“

Wir wissen, im Bundesgesundheitsministerium wird gerade der Gesetzentwurf für das Entlastungsbudget erarbeitet. Herr Spahn hatte den SPA im Mai 2018 vor Millionen Zuschauern der Sendung „maybrit illner spezial – Ist die Pflege noch zu retten?“ versprochen, über die Ausgestaltung des Entlastungsbudgets zu sprechen: „… insofern tauschen wir uns dazu noch einmal aus“.

Mit dieser Petition liefern wir unseren Dialogbeitrag.

Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, ein gerechtes Entlastungsbudget im Gesetzbuch XI zu verankern.

Hierfür müssen die Mittel der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und des Entlastungsbetrages so zusammengefasst werden, dass je individueller Belastung der SPA auch eine angemessene Entlastung möglich ist.

Die wird möglich, wenn die Ausgestaltung des Entlastungsbudgets analog der etablierten Logik der Pflegegrade erfolgt. Hierzu wird der theoretisch zur Verfügung gestellte Rahmen aller drei Einzelbudgets nicht überschritten. Der „Kuchen“ wird nur anders aufgeteilt: GERECHT!

Das jährliche Entlastungsbudget soll danach folgende Ausgestaltung erfahren:

  • Pflegegrad 1 = 1.500 Euro
  • Pflegegrad 2 = 3.263 Euro
  • Pflegegrad 3 = 5.627 Euro
  • Pflegegrad 4 = 7.517 Euro
  • Pflegegrad 5 = 9.303 Euro

Die Herleitung dieser Abkehr vom „Gießkannenprinzip“ haben wir detailliert hier zum methodischen Nachvollziehen aufbereitet: https://sorgende-angehoerige.de/gerechte-entlastung/

Obrazloženje

Relativ zur Eingruppierung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 bis 5 verhält sich auch der Unterstützungsbedarf durch uns Sorgende und Pflegende Angehörige. Die Unterschiede waren schon nach der alten Bewertungsmethode bis 2016 deutlich – ein fast doppelt so hoher Aufwand bei Pflegestufe 3 (46,8 Stunden) gegenüber Pflegestufe 1 (25,0 Stunden).

Ein Beispiel Zwischen dem Sohn, der am Wochenende seinen Vater mit Pflegegrad 2 begleitet und sich um organisatorische Dinge kümmert und der 24/7 Stunden präsenten Tochter, die den Beruf aufgegeben hat und zurück ins Elternhaus gezogen ist, um rund um die Uhr über 70 Stunden in der Woche die Mutter mit Pflegegrad 5 zu pflegen, findet im heutigen “Entlastungs-System” keine Unterscheidung statt.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, in den unteren Pflegegraden werden die Unterstützungsleistungen oft nicht vollständig gebraucht - bei einem oder zwei Besuchen die Woche ist der Bedarf noch nicht vorhanden. Und, die Pflegebedürftigen lehnen "fremde Hilfe" häufig als noch unnötig ab.

Ab Pflegegrad 3 entwickelt sich aber eine höhere Belastung und mit zunehmender Komplexität und zeitlichem Aufwand steigt rasch der notwendige Bedarf nach Entlastung vom täglichen Pflege-Stress.

Dies wird auch durch die Statistik des BMG belegt. So wird die Tagespflege von den Pflegegrad 3 Familien 2,5 mal so häufig genutzt wie beim Pflegegrad 2. Beim Pflegegrad 4 ist sie sogar 3,8-fach so hoch. Auch die beiden anderen Entlastungsleistungen werden deutlich prozentual überproportional häufiger bei den höheren Pflegegraden in Anspruch genommen.

Der gesunde Menschenverstand zwingt förmlich zur Einsicht, dass die bisherige Praxis einer Ausschüttung von rein theoretisch über 12 Mrd. Euro nach dem Gießkannenprinzip nicht weiterverfolgt werden darf.

Eine gerechte Unterstützung nach einer erwiesenen und dokumentierten Bedarfslogik ist dringend notwendig und kann sehr einfach umgesetzt werden.

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