Erfolg

Schornsteinfeger - Schornsteinfegergesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Neufassung des Schornsteinfegergesetzes (SchfG), welche nach den Bestimmungen des EU-Rechtes erforderlich ist, eine Gleichbehandlung aller Gewerke im Handwerk vorsieht. Durch die vorgesehenen Übergangsfristen entsteht ein Wettbewerbsvorteil für die Schornsteinfegermeister, da diese über Informationen der Heizanlagen der Hausbesitzer verfügen, die das übrige Handwerk nicht hat. Von den beabsichtigten Übergangsfristen ist daher abzusehen. Des Weiteren werden Handwerker aus EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls bevorzugt.

Begründung

Ein aktuelles Beispiel ist das zur Zeit diskutierte und zur Entscheidung anstehende Eckpunktepapier des Schornsteinfegergesetzes: Der aktuelle Entwurf des Schornsteinfegergesetzes sieht unter anderem die Aufhebung des Neben-erwerbverbotes für das Schornsteinfegerhandwerk vor. Damit könnten also Schornsteinfegermeister mit einer zusätzlichen anerkannten Qualifikation (z.B. Meisteranpassungsseminar mit ca. 220h), auch Tätigkeiten im Installateur- und Heizungsbauer-handwerk ausführen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (u.a. Eintragung in die Handwerksrolle). Im Gegenzug wird für eine nicht unerhebliche Übergangszeit für inländische Betriebe, welche die gewerblichen Vorrausetzungen für die Ausführung von Schornsteinfegertätigkeiten erfüllen (z.B. Installateur und Heizungsbauer mit entsprechender Handwerksrolleneintragung), die Tätigkeiten des Schornsteinfegers nicht erlaubt sein. Es sind Schonfristen von 5 bis 7 Jahre vorgesehen. Dies ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Qualifizierte Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, welche in ihrem Land z.B. zu immissionsschutz-rechtlichen Messungen berechtigt sind, dürfen diese Leistungen auch in Deutschland ausführen. Also dürfen EU-Handwerker die Tätigkeiten sofort und inländische Handwerker dies erst nach einer Übergangsfrist. Diese Regelung wird, sollte Sie tatsächlich wie vorgesehen in Kraft treten, eine erhebliche Bedrohung von Arbeitsplätzen im Sanitär-Heizung-Klima Handwerk zur Folge haben.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Schornsteinfeger

    Handwerkerpartei e. V.
    Dierk Steinfatt Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung Mit der Petition werden die im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfe-
    gerwesens vorgesehenen Übergangsfristen kritisiert.

    Hierzu liegen dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit 233 Mitzeichnungen und
    acht Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben vor, die einer gemeinsamen par-
    lamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um
    Verständnis, dass nicht auf jeden einzelnen Gesichtspunkt eingegangen... weiter

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