Alueella: Saksa

Schuldrecht - Abbuchungen von Firmen und Behörden nur noch am ersten bzw. am 15. eines Monats

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Aloitti 2018
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Osittainen menestys

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass Abbuchungen von Firmen und Behörden nur noch am ersten bzw. am 15. eines Monats erfolgen sollen. Die meisten Bürger erhalten zu diesen Terminen die Einkommen und die Firmen bzw. Behörden buchen nach ihren Bedingungen ab. In dem Auftrag soll schon bestimmt werden, an welchem Tag und mit welchem Höchstbetrag die Abbuchung erfolgen soll. Auch soll der Kunde mindestens drei Tage vorher einen schriftlichen Hinweis erhalten.

Perustelut

Durch diese Art werden die Firmen gezwungen sich an den Kunden an deren Einkommen zu richten und hierdurch werden viele Abrufe, wo bei den Kunden kein Geld vorhanden ist überflüssig. Dies entlastet auch die Firmen und die Firmen erhalten die Abrufe ohne Rücksendung, da viele Abrufe zu Zeiten stattfinden, die die Firmen vorgeben und die Kunden kein Geld auf Konto haben. Dies muß schriftlich bestätigt werden.

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Uutiset

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-07-401-006874
    24211 Preetz
    Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Abbuchungen von Firmen und Behörden nur noch am
    ersten bzw. am fünfzehnten eines jeden Monats zuzulassen. Außerdem soll drei Tage vor
    der Abbuchung ein schriftlicher Hinweis erfolgen.
    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass die meisten Bürgerinnen
    und Bürger ihr Einkommen zum ersten oder fünfzehnten eines jeden Monats erhielten.
    Firmen und Behörden würden aber nach ihren Bedingungen abbuchen, die oft nicht mit
    den Zahlungsterminen... enemmän

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