Schuldrecht - Änderung der §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verbraucher/Unternehmer)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der §§ 13 und 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dahingehend gefordert, dass Behörden im Sinne des BGB als Verbraucher gelten und damit das Recht besitzen, Gewährleistungsansprüche beim Verkauf von gebrauchtem Mobiliar oder technischen Geräten auszuschließen.Die Definition einer Behörde ergibt sich aus § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Begründung

Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Behörde unklar - wahrscheinlich sind Behörden "Unternehmer" im Sinne des BGB (§ 14 BGB). Dies führt dazu, dass eine Behörde z. B. ausgesonderte technische Geräte nicht verkauft, da sie Gewährleistung übernehmen muss, was aber gar nicht zu ihrem Auftrag gehört und auch personell nicht dargestellt werden kann. So könnte z. B. ein kommunales Rechenzentrum alte PC-Hardware so aufarbeiten, dass sie vergünstigt an sozial Bedürftige abgegeben werden kann, ohne dass Personal für evtl. Garantieansprüche vorgehalten werden muss.Eine solche Änderung ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern