Regione: Germania

Schuldrecht - Änderung der §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Verbraucher/Unternehmer)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Supporto 21 in Germania

La petizione è conclusa

21 Supporto 21 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Änderung der §§ 13 und 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dahingehend gefordert, dass Behörden im Sinne des BGB als Verbraucher gelten und damit das Recht besitzen, Gewährleistungsansprüche beim Verkauf von gebrauchtem Mobiliar oder technischen Geräten auszuschließen.Die Definition einer Behörde ergibt sich aus § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz.

Motivazioni:

Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Behörde unklar - wahrscheinlich sind Behörden "Unternehmer" im Sinne des BGB (§ 14 BGB). Dies führt dazu, dass eine Behörde z. B. ausgesonderte technische Geräte nicht verkauft, da sie Gewährleistung übernehmen muss, was aber gar nicht zu ihrem Auftrag gehört und auch personell nicht dargestellt werden kann. So könnte z. B. ein kommunales Rechenzentrum alte PC-Hardware so aufarbeiten, dass sie vergünstigt an sozial Bedürftige abgegeben werden kann, ohne dass Personal für evtl. Garantieansprüche vorgehalten werden muss.Eine solche Änderung ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht sinnvoll.

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