Schuldrecht - Begrenzung der Zeichenzahl für Allgemeine Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedinungen u.ä.

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
68 Ondersteunend 68 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

68 Ondersteunend 68 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass AGBs, Nutzungsbedingungen u. ä. in ihrer Länge auf eine bestimmte Zeichenzahl (ideal wären max. 10000 Zeichen), welche jedem Bürger zumutbar ist, begrenzt werden und in ihrer Sprache für jeden Bürger klar verständlich sind. Dies sollte geschehen, damit jeder Bürger in der Lage ist, sich seiner Rechte auf einfache Art und Weise klar zu werden. Diese Länge sollte die Gesamtlänge inklusive Querverweise etc. betreffen.

Reden

Ich bin der Ansicht, dass die ABGs, Nutzungsbedingungen etc. vieler z.B. Unternehmen oder anderer Vertragspartner mit einer Länge von um die 50.000 Zeichen und zusätzlichen Querverweisen auf andere "Verträge" zu lang sind, um sich als normaler Bürger umfassend und trotzdem einfach seiner Rechte klar zu werden.Zur Verdeutlichung:Ein normaler Roman hat ca. 1500 Zeichen pro Seite.50000 / 1500 = ca. 33 Seitend.h. dass ein einziger "durchschnittlicher" Vertrag mti einer Unternehmen 33 Seiten eines Romans lang wäre.Nicht mit einberechnet ist, dass oftmals AGBs und Nutzungsbedinungen getrennt sind und weitere Verweise auf andere Verträge beinhalten. Grob geschätzt wird man also mit weniger als 100.000 - 150.000 Zeichen, also 66 - 99 Seiten eines Romans bei z.B. der Erstellung eines Onlinekontos nicht hinkommen.Der nächste Aspket betrifft die Sprache, welche sehr juristisch ausgedrückt ist, und damit für einen Großteil der Bevölkerung wahrscheinlich nur schwer zu verstehen ist.

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Nieuws

  • Pet 4-19-07-401-001481 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen,
    Nutzungsbedingungen u. ä. in ihrer Länge auf eine bestimmte Zeichenzahl begrenzt
    werden und sprachlich klar verständlich sein sollen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen etc. vieler Unternehmen oder
    anderer Vertragspartner mit einer Länge von um die 50.000 Zeichen und zusätzlichen
    Querverweisen auf andere Verträge zu lang seien, um sich als normaler Bürger
    umfassend... verder

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