Regione: Germania

Schuldrecht - Einführung des Prinzips des "punitive damage" (Strafschadensersatz) für Unternehmen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 Supporto 71 in Germania

La petizione è stata respinta

71 Supporto 71 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Prinzip des "punitive damage" (Strafschadensersatz) für Unternehmen einzuführen.

Motivazioni:

Es ist mittlerweile üblich, dass Unternehmen gegenüber Privatleuten zustehende Rechte schlicht verweigern.Sie wissen: oft scheut der Privatmann den Gang vor Gericht, man selbst verfügt über eine Rechtsabteilung.Der Privatmann kann oft den Streit über alle Instanzen finanziell nicht leisten.Dies betrifft vor allem Banken und Versicherungen, aber auch andere Sparten.Wenn dann wirklich ein Verfahren schlecht auszugehen droht, wird kurzerhand vor Urteil verglichen.Und mit den vielen anderen,die nicht geklagt haben, hat man ein gutes Geschäft gemacht.Es müssen ja nicht gleich amerikanische Verhältnisse einkehren, also Millionen für 1 Tasse zu heissen Kaffee.Angebracht wäre eine Strafzahlung bei vorsätzlicher Missachtung laufender Rechtsprechung, meinetwegen zugunsten des Staates, die im Wiederholungsfall potenziert werden sollte.Der Vorteil läge in einer Entlastung der Gerichte durch rechtmässige Regulierung bei klaren Sachverhalten im Vorfeld,in zusätzlichen Einnahmen für den Staat und es würde wieder Waffengleichheit zwischen Konzernen und Einzelpersonen geschaffen werden.Welche Strafzahlungshöhe, ab welcher Betriebsgrösse diese gelten soll und weitere Details sind vorab klärbar.

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Novità

  • Pet 4-18-07-401-038765 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Prinzip des "punitive damage"
    (Strafschadensersatz) für Unternehmen einzuführen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Unternehmen in vielen
    Fällen gegenüber Privatleuten bestehende Rechte verweigern könnten, weil man
    davon ausginge, dass Private ihre Rechte nicht gerichtlich durchsetzen würden. Sofern
    man Strafzahlungen für die vorsätzliche Missachtung von Rechten einführen würde,
    könnte man die Unternehmen zu gesetzestreuem Verhalten bewegen und es käme so
    zu... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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