Region: Niemcy

Schuldrecht - Einführung des Prinzips des "punitive damage" (Strafschadensersatz) für Unternehmen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

71 Podpisy

Petycja została odrzucona.

71 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, das Prinzip des "punitive damage" (Strafschadensersatz) für Unternehmen einzuführen.

Uzasadnienie

Es ist mittlerweile üblich, dass Unternehmen gegenüber Privatleuten zustehende Rechte schlicht verweigern.Sie wissen: oft scheut der Privatmann den Gang vor Gericht, man selbst verfügt über eine Rechtsabteilung.Der Privatmann kann oft den Streit über alle Instanzen finanziell nicht leisten.Dies betrifft vor allem Banken und Versicherungen, aber auch andere Sparten.Wenn dann wirklich ein Verfahren schlecht auszugehen droht, wird kurzerhand vor Urteil verglichen.Und mit den vielen anderen,die nicht geklagt haben, hat man ein gutes Geschäft gemacht.Es müssen ja nicht gleich amerikanische Verhältnisse einkehren, also Millionen für 1 Tasse zu heissen Kaffee.Angebracht wäre eine Strafzahlung bei vorsätzlicher Missachtung laufender Rechtsprechung, meinetwegen zugunsten des Staates, die im Wiederholungsfall potenziert werden sollte.Der Vorteil läge in einer Entlastung der Gerichte durch rechtmässige Regulierung bei klaren Sachverhalten im Vorfeld,in zusätzlichen Einnahmen für den Staat und es würde wieder Waffengleichheit zwischen Konzernen und Einzelpersonen geschaffen werden.Welche Strafzahlungshöhe, ab welcher Betriebsgrösse diese gelten soll und weitere Details sind vorab klärbar.

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Informacje na temat petycji

Petition gestartet: 03.01.2017
Petition endet: 20.02.2017
Region: Niemcy
Kategoria:

Aktualności

  • Pet 4-18-07-401-038765 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Prinzip des "punitive damage"
    (Strafschadensersatz) für Unternehmen einzuführen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Unternehmen in vielen
    Fällen gegenüber Privatleuten bestehende Rechte verweigern könnten, weil man
    davon ausginge, dass Private ihre Rechte nicht gerichtlich durchsetzen würden. Sofern
    man Strafzahlungen für die vorsätzliche Missachtung von Rechten einführen würde,
    könnte man die Unternehmen zu gesetzestreuem Verhalten bewegen und es käme so
    zu... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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