Región: Alemania

Schuldrecht - Ersatzlose Streichung des § 411 Bürgerliches Gesetzbuch (Gehaltsabtretung)

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Apoyo 33 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

33 Apoyo 33 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 411 Bürgerliches Gesetzbuch ersatzlos zu streichen.

Razones.

§ 411 BGB stärkt die staatlichen Stellen bei der Abtretung von Gehalt (z. B. als Kreditsicherheit) über das übliche Maß hinaus. Tritt nämlich eine Militärperson (Soldat), ein Beamter, ein Geistlicher oder ein Lehrer an einer öffentlichen Unterrichtsanstalt sein Gehalt z. B. als Kreditsicherheit ab, so ist die auszahlende Kasse (Lohnstelle) durch Aushändigung einer von dem Beamten unterschriebenen UND beglaubigten Urkunde von der Abtretung zu benachrichtigen. Bis zur Benachrichtigung gilt die Abtretung als der Kasse nicht bekannt. Für jeden normalen Arbeitnehmer reicht die Unterschrift. Nur im öffentlichen Dienst wird es noch komplizierter gemacht. Und eine Beglaubigung gibt es auch nicht kostenlos. Überdies wird die Regelung auf die Angestellten und Arbeiter des gesamten öffentlichen Dienstes ausgedehnt (BAG DB 66, 1936). Diese bürokratische Privilegierung der öffentlichen Hand ist nicht mehr zeitgemäß und gehört daher abgeschafft.

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