Schuldrecht - Kündigung von Darlehensverträgen mit gebundenem Sollzinssatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert, dass ein Darlehensnehmer in jedem Fall nach Ablauf von fünf (oder weniger) Jahren anstelle von zehn Jahren einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz kündigen kann.

Begründung

Der Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung eine Immobilie ist für viele Darlehensnehmer eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Fast immer stellt der Darlehensbetrag ein Vielfaches des jährlich verfügbaren Einkommens des Darlehensnehmers dar und nur entsprechend langfristig kann die Rückzahlung des Darlehens durchgeführt werden. Häufig handelt es sich um einen Zeitraum von zwanzig Jahren oder länger. Die Lebensgestaltung ist für derartig lange Zeiträume nicht vorher zu planen. Um zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für Darlehensnehmer und Darlehensgeber möglichst viel Sicherheit zu erlangen, werden daher meist langfristige Verträge mit gebundenem Sollzinssatz vereinbart.Persönliche Entscheidungen des Darlehensnehmers bis hin zu globalen Ereignissen können die Rahmenbedingungen grundlegend verändern, die bei Vertragsabschluss von beiden Seiten angenommen worden sind. Die derzeitige gesetzliche Regelung, die einem Darlehensnehmer erst nach zehn Jahren das Recht einräumt, einen Darlehensvertrag ordentlich zu kündigen, schützt vornehmlich den Darlehensgeber. So konnten die Darlehensnehmer von langfristigen Darlehensverträgen mit gebundenem Sollzinssatz, die zum Beispiel vor 2010 abgeschlossen worden sind, nicht von dem deutlich reduzierten Sollzins für derzeitig angebotene Darlehensverträge profitieren.Generell kommt dazu, dass ein einfacher Darlehensnehmer nur sehr wenig Erfahrung mit Darlehensverträgen sammeln kann und meist erst während der Laufzeit des Darlehensvertrags alle Konsequenzen, speziell die finanziellen Auswirkungen, voll versteht. Demgegenüber stehen als Darlehensgeber meist sehr versierte und gut etablierte Banken, die sehr gut ihre Position sowie Vorteile aus der gesetzlichen Regelung bewerten können und, anders als ein Darlehensnehmer, vielfach Erfahrung gesammelt haben. Vor diesem Hintergrund sollte der Gesetzgeber klar die Rechte des Darlehensnehmers aufwerten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-401-021008



    Schuldrecht



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Der Petent fordert, dass ein Darlehensnehmer in jedem Fall nach Ablauf von fünf (oder

    weniger) Jahren anstelle von zehn Jahren einen Darlehensvertrag mit gebundenem

    Sollzinssatz kündigen kann.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, der Abschluss eines

    Darlehensvertrags zur Finanzierung einer Immobilie binde viele Darlehensnehmer

    langfristig. Um die Planungssicherheit... weiter

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