Alueella: Saksa

Schuldrecht - Vertragsrechtliche Regelungen zwischen Verbraucher und Internetanbieter

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Deutschen Bundestag
426 Tukeva 426 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Vertragskündigungen immer auch auf dem gleichen Weg erfolgen dürfen, wie der Vertragsabschluß.

Perustelut

Gerade bei Verträgen, die über das Internet zustande kommen ist es in der Regel möglich mit ein paar Klicks bequem einen rechtsgültigen Vertrag zu schließen. Handelt es sich dabei um einen Vertrag mit automatisch verlängernder Laufzeit so setzen viele Firmen dem Kunden Hürden, indem Sie nur eine schriftliche Kündigung per Fax oder Brief akzeptieren. Diese Praxis der gegenüber dem Vertragsschluss erschwerten Vertragskündigung halte ich für unzumutbar. Wenn ein Vertrag z.B. über ein Formular im Internet zustande kommt, dann sollte dem Kunden die Möglichkeit gegeben sein, diesen Vertrag ebenso über ein Formular im Internet zu kündigen sein. Die Schaffung der Mittel ist Aufgabe des Anbieters.

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Uutiset

  • Pet 4-17-07-401-036156Schuldrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Vertragskündigungen immer in der gleichen
    Form erfolgen dürfen wie der Vertragsabschluss.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Anbieter, insbesondere
    bei im Internet geschlossene Verträgen, häufig ein Schriftformerfordernis für die
    Kündigung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorsehen. Er fordert
    deshalb, dass ein mittels eines Formulars im Internet geschlossener Vertrag ebenso
    über ein entsprechendes Formular zu kündigen sein müsste. Das jeweilige Formular
    sei... enemmän

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