Regiune: Germania

Seeschifffahrt - Ausweichpflicht für motorisierte Fahrzeuge innerhalb der Dreimeilenzone

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
3.261 3.261 in Germania

Petiția este respinsă.

3.261 3.261 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Es wird gefordert, dass freizeitlich betriebene motorisierte Fahrzeuge wind- und muskelbetriebenen Fahrzeugen innerhalb der Dreimeilenzone ausweichen müssen. Berufsschifffahrt hat generell Vorfahrt und freizeitlich betriebene Fahrzeuge aller Art sind ausweichpflichtig.Zudem wird gefordert, eine Geschwindigkeitsbegrenzung in dieser Dreimeilenzone für freizeitlich betriebene motorisierte Fahrzeuge von 15 Knoten aufzuerlegen, damit diese einer zukünftigen Ausweichpflicht Folge leisten können.

motive

Aufgrund der Abhängigkeit Muskel- und Windkraft betriebener Sportgeräte von Wind- und Strömungsverhältnissen, wird gefordert die vorherrschende Ausweichpflicht gem § 31 Abs. 2 SeeSchStrO für wind- und muskelbetriebene Sportgeräte innerhalb der Dreimeilenzone abzuschaffen. Ausweichmanöver gegenüber Sportbooten sind für diese Wassersportler zumeist nicht möglich. Aus diesem Grund sieht auch Regel 18 KVR vor, dass Maschinenfahrzeuge Segelfahrzeugen und manövrierbehinderten Fahrzeugen ausweichen müssen. In seiner Entscheidung vom 18.12.12-Az: 1 A 582/08- weist das OVG Bremen explizit auf die Gefahr hin, dass Surfer leicht von ihrem Sportgerät fallen. Es besteht somit die Gefahr, dass ein Sportboot Kurs hält und den im Wasser liegenden Surfer überfährt.Daher möge der Bundestag die zuvor genannten Änderungen beschließen.Diese Änderung wird zum Schutz der betreibenden Sportler gefordert. Des Weiteren sollen durch die Änderung der Ausweichpflicht und Auferlegung einer Geschwindigkeitsbegrenzung Unfälle generell verhindert beziehungsweise drastisch reduziert werden.

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știri

  • Pet 1-17-12-951-055501Seeschifffahrt
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Ausweichpflicht für freizeitlich betriebene, motorisierte
    Wasserfahrzeuge gegenüber wind- und muskelbetriebenen Sportgeräten innerhalb
    der Dreimeilenzone gefordert.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 3 261 Mitzeichnungen und
    164 Diskussionsbeiträge vor. Ferner ging eine Eingabe mit verwandter Zielsetzung
    ein, die wegen des Sachzusammenhangs der gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen wird. Es wird... mai departe

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