Migration

Shahin Chowdhury - Abschiebung trotz festen Arbeitsverhältnisses und voller Integration

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss deutscher Bundestag
554 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

554 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 15.11.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Wir legen Beschwerde gegen die Entscheidung der ZAB Coesfeld ein, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Herrn Shahin Chowdhury einzuleiten. Shahin Chowdhury ist am 17. August 2020 im Besein seiner Arbeitgeber Dorothee Jacob-Kruse und Ingo Jacob sowie deren Anwalt von einem Termin bei der Ausländerbehörde aus festgenommen und sofort nach Bangladesch abgeschoben worden. Wir ersuchen den Petitionsausschuss des Bundestages, gegenüber den jeweilig zuständigen Behörden die Aufhebung der durch den Vollzug eingetretenen Wiedereinreisesperren (für einen Zeitraum von 3 Jahren) zu erwirken, so dass Shahin Chowdhury nach Deutschland mit einem Arbeitsvisum zurückkehren kann.

Der Bundestag möge eine Modifizierung der §§ 18, 25 und 9 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet erarbeiten und beschließen. §18a Abs. 1 AufenthG: greift nur für qualifizierte Geduldete, welche hier eine Ausbildung absolviert haben. Wir möchten eine Aufenthaltserlaubnis für „qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung“ durchsetzen. Dann dürfen auch voll integrierte Menschen wie Shahin, die hier seit Jahren einer Berufsausübung nachgehen, welche ihrer Lebensunterhaltssicherung dient, endlich bleiben.

Auf Grundlage der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung rechtmäßig. Das kann nicht richtig sein. Für die Zukunft muss der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen, so zu handeln wie am 17. August 2020. Das kann nicht im Sinne unseres Rechtsstaates sein.

Begründung

Shahin lebte seit 2014 hier, erfüllte alle Kriterien der sozialen Intergration, er identifizierte sich mit den Werten seines neuen Heimatlandes, er fand viele Freunde, eine Wohnung und aufgrund vieler Aspekte seiner Persönlichkeit eine feste Arbeitsstelle. Er war hier glücklich und wir waren glücklich, ihn hier zu haben. Seine Arbeitgeber loben seinen Fleiß sowie seine außerordentliche Zuverlässigkeit, Flexibilität und Höflichkeit.

Statt Leistungen vom Staat zu erhalten, war er als „Geflüchteter in Arbeit“ in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. „Geflüchtete in Arbeit“ leisten nicht nur für Firmen, sondern auch für die Gesellschaft einen wichtigen Mehrwert. Sie zahlen Steuern und Sozialabgaben und tragen dazu bei, dass wertvolle Dienstleistungen erbracht werden können. Shahin Chowdhury wird in seinem Betrieb dringend gebraucht.

Im Falle von Shahin gab es Versprechungen von der Ausländerbehörde für ihn und seine Arbeitgeber hinsichtlich seines Bleiberechtes - Versprechungen, die nicht eingehalten wurden.

Shahin Chowdhury ist nicht in eine ungewisse Zukunft zurückgekehrt, er ist dorthin verfrachtet worden. Seine Familie ist bedroht. Er nun auch. Wir halten Kontakt zu ihm und er berichtet, dass er dort in Angst lebt. Zwar ist die Sicherung grundlegender Menschenrechte in der Verfassung Bangladeschs festgeschrieben. Die Realität hingegen belegt nach aktuellen Zahlen der "Vereinten Nationen", "Freedom House" und "amnesty international", dass die Rechte großer Bevölkerungsgruppen systematisch verletzt werden, das Leben von Oppositionellen und ihren Familienangehörigen bedroht wird, missliebige Personen dauerhaft "verschwinden" und ihr Schicksal ungeklärt bleibt. Trotz der Ratifizierung der internationalen Menschenrechtspakete durch die Regierung in Bangladesch ist das politische und gesellschaftliche System von einem unzureichend funktionierenden Par-amentarismus, einer sehr schwachen Gerichtsbarkeit sowie weit verbreiteten Formen von Korruption und Klientelismus gekennzeichnet.

In seiner Not hat sich Shahin vor vielen Jahren für die Flucht, die er aus Angst vor Verfolgung antrat, jünger ausgegeben; eine nicht richtige Altersangabe aus Not, ein Verhalten, welches wohl die meisten von uns nachvollziehen können. Seine „Identität“ hat er damit nicht kriminell verschleiert.

Der Fall hat in der Gesellschaft, auch über Nottuln hinaus, große Empörung und Unverständnis ausgelöst.

Es ist aus unserer Sicht im öffentlichen Interesse, die Entscheidung zurückzunehmen und die Wiedereinreisesperre aufzuheben, damit er mit einem Arbeitsvisum wieder nach Deutschland zurückkehren kann, um hier unter uns und mit uns wieder Teil der Gesellschaft zu sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Er war seit 2014 vollziehbar ausreisepflichtig und ist mehrfach aufgefordert worden das Land freiwillig zu verlassen. Er hat außerdem falsche Angaben wohl über seine Identität gemacht. Ich sehe keine Möglichkeit der Rückkehr und das ist auch richtig so!

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