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Shahin Chowdhury - Abschiebung trotz festen Arbeitsverhältnisses und voller Integration

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss deutscher Bundestag
554 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

554 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 15.11.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

22.01.2023, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




23.12.2020, 12:43

Liebe Unterstützende der Petition für Shahin,
am 1. Februar 2021 findet im Landtag in Düsseldorf für Anke Zandman ein Anhörungstermin vor dem Petitionsausschuss statt.
Endlich ! :-)
Wir halten euch hier - hoffentlich mit guten Nachrichten - auf dem Laufenden und bereiten uns bis dahin sorgfältig auf diesen Termin vor.
Herzliche vorweihnachtliche Grüße, Anke Zandman



01.10.2020, 15:21

liebe Nottulner/innen, liebe Unterstützer/innen jenseits der Baumberge,
Wir danken Euch im Namen von Shahin für Eure Unterstützung, Eure Unterschriften, das Weiterleiten der ePetition sowie Eure Kommentare. Wir haben 500 Unterzeichner und können Eure Unterschriften an den Landtag weiterleiten.
Derzeit bemühen wir uns auch juritisch um Hilfe für Shahin. Sowohl diese Kosten als auch die notwendige monetäre Hilfe für Shahin erfordern, dass wir um Spenden bitten. Es gibt ein Treuhandkonto, welches nach dem Vier-Augen-Prinzip über Buchungen verfügen kann. Alle Bewegungen auf dem Konto sind zweckgebunden und werden dokumentiert. Die Überweisung dient als Spendenquittung. Shahin geht es in Bangladesch nicht gut, er verlässt aus berechtigter Angst seine derzeitige "Bleibe" nicht, mental leidet er sehr. Auch liegen uns mittlerweile die richterlichen Begründungen vor. Wie viele von Euch wissen, hat Shahin sich aus Angst auf der Flucht jünger gemacht. Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der - wie wir nun wissen! - berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar. Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt." - Für alle, die unsere Petition und Shahin unterstützen möchten, geben wir hier die Kontoverbindung bekannt: HILFE FÜR SHAHIN - IBAN DE43 4016 4352 0034 bei der Volksbank Nottuln.


01.10.2020, 15:00

Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt."
Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf.
Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar.


01.10.2020, 15:00

Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt."
Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf.
Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar.


01.10.2020, 14:59

Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt."
Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf.
Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar.


01.10.2020, 14:59

Das Urteil, welches die Abschiebung von Shahin Chowdhury verkündet, begründet die Entscheidung damit, dass die Abschiebung aus "Abschreckung" bzw zur "Spezialprävention" erfolge. O-Ton: "Die Abschiebung soll anderen Ausländern vor Augen führen, dass ein unrechtmäßiger Aufenthalt keineswegs toleriert, sondern mit den ausländerrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln sanktioniert wird. Dieser "Abschreckungszweck" (sic !) kann nur erreicht werden, wenn das Fehlverhalten auch zu tatsächlich spürbaren Konsequenzen führt."
Shahin Chowdhury war nie und in keiner Hinsicht straffällig, das attestiert auch das Urteil. Er hat sich jünger gemacht und in der berechtigten Sorge, dass diese falsche Angabe mit der Beschaffung seiner Ausweisdokumente offenkundig wird, seine Mitwirkungspflichten verletzt. Das ist der Vorwurf. Der einzige Vorwurf.
Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Eine nicht korrekte Angabe des eigenen Alters ist nicht strafbar.


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